Die Einwohnerdienste geben auf schriftliche Anfrage an Personen und Organisationen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse bekannt.
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Die Einwohnerdienste geben auf schriftliche Anfrage an Personen und Organisationen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse bekannt.
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