– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend das Finanzleitbild 2026
– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)
Haltung des Stadtrates betreffend den Sachplan Militär. Anpassung der Objektblätter für die Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat die betroffenen Kantone und Gemeinden zur Anhörung eingeladen.
Die Objektblätter für die Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne werden im Hinblick auf die Einführung des neuen Kampfflugzeugs F-35A überarbeitet. Das VBS hat die betroffenen Kantone und Gemeinden mit Schreiben vom 12. Mai 2026 zur Anhörung eingeladen. Die Objektblätter enthalten als Teil des Sachplans Militär (SPM) des Bundes die objektspezifischen Festlegungen und Anweisungen für die bauliche und betriebliche Entwicklung der einzelnen militärischen Standorte.
Gemäss den Dokumenten des VBS werden sich zwar in Emmen die Flugbewegungen mit Kampfjets längerfristig mehr als halbieren. Der F-35A ist allerdings deutlich lauter als der bereits sehr lärmintensive F/A-18. Insgesamt bleibt die Lärmbelastung rechnerisch vergleichbar mit dem heutigen Betrieb. Je nach Empfangspunkt in der Umgebung des Flugplatzes kann die Differenz grösser oder kleiner sein.
Der Militärflugplatz Emmen liegt in dicht besiedeltem Gebiet und belastet rund 150’000 Personen im Grossraum Luzern mit Fluglärm. Die Belastung der Stadt Luzern ist nach Ansicht des Stadtrates bereits heute erheblich, insbesondere in den Gebieten Reussbühl und Ruopigen. Zwar werden keine Lärmgrenzwerte überschritten, die einzelnen Flugbewegungen, speziell die Starts, sind aber sehr laut.
Vor diesem Hintergrund stellt der Stadtrat unter anderem die folgenden Forderungen an das VBS:
- Die Lärmemissionen, insbesondere auch mit zukünftigen Kampfjets, dürfen in den kommenden Jahren nicht zunehmen und sollen mittel- bis langfristig gesenkt werden.
- Mit dem neuen Flugzeugtyp F-35A soll eine oberste Grenze von 1'000 Flugbewegungen pro Jahr nicht überschritten werden.
- Die Flugpause im Sommer ist auf die sechs Wochen Schulferienzeit zu erweitern.
- Die Flugbewegungen mit dem F/A-18 sind auch während der Übergangszeit bis zur Ausserbetrieb-nahme dieses Flugzeugtyps auf dem heutigen Stand von maximal 1'000 Bewegungen zu belassen.
- Auf dem Flugplatz Emmen soll ein Wahrnehmungsvergleich durchgeführt werden. Dabei sollen die Start- und Landvorgänge der Flugzeugtypen F/A-18 und F-35A durch Lärmmessungen der EMPA dokumentiert werden.
- Das bereits bestehende ANMS (Aircraft Noise Monitoring System) soll durch zusätzliche Sensoren ergänzt und die Messdaten live und online für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden. Periodisch soll eine Berichterstattung zur Entwicklung der Lärmbelastung erfolgen.
- Die Bevölkerung ist regelmässig zu informieren und stärker in die laufenden Prozesse miteinzubeziehen.
Der Stadtrat bedankt sich beim VBS für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Wie vom VBS gewünscht, richtet er seine Stellungnahme an den Kanton Luzern sowie in Kopie an das Generalsekretariat VBS.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend das Finanzleitbild 2026
Die Stadt Luzern hat vom Finanzdepartement des Kantons Luzern die Gelegenheit erhalten, zum Finanzleitbild 2026 Stellung zu nehmen.
Der Stadtrat ist grundsätzlich mit dem Finanzleitbild 2026 einverstanden. Für die Stadt Luzern stehen weniger die allgemeinen finanzpolitischen Leitlinien und Grundsätze des Kantons als vielmehr die folgenden Themen im Vordergrund:
1. Sicherung der Gemeindeautonomie und Wahrung des AKV-, Äquivalenz- und Subsidiaritätsprinzips
Die Eigenständigkeit, Handlungsfähigkeit und Selbstverantwortung der Gemeinden ist als Grundsatz im Finanzleitbild verankert. Die konsequente Anwendung des AKV-, Äquivalenz- und Subsidiaritätsprinzips wird unterstützt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Grundsätze heute nicht in allen Aufgabenbereichen gleichermassen umgesetzt werden.
2. Totalrevision des kantonalen Finanzausgleichs
Übermässige Disparitäten zwischen den Gemeinden sind mit dem innerkantonalen Finanzausgleich wirksam und zielgerichtet auszugleichen. Im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision wird erwartet, dass die bisherige Lastenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zur Finanzierung des Ressourcen- und Lastenausgleichs nicht einseitig zulasten der Gemeinden verändert wird.
3. Steuergesetzrevision 2029
Sämtliche steuerpolitischen Massnahmen müssen finanzpolitisch nachhaltig ausgestaltet werden und ihre Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden sind transparent aufzuzeigen. Steuerentlastungen dürfen nicht zu strukturellen Ertragseinbussen führen, die später über Aufgabenverschiebungen, Kürzungen kantonaler Beiträge oder Anpassungen des innerkantonalen Finanzausgleichs zulasten der Gemeinden kompensiert werden.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)
Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.
Die Stadt Luzern lehnt die geplante Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV2) vollumfänglich ab. Sie birgt die Gefahr erheblicher kantonaler Unterschiede bei der Höhe der Sozialhilfeleistungen bei Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung. Dies würde zu unterschiedlichen Lebensbedingungen innerhalb der Schweiz und insbesondere in Städten und Gemeinden mit hohen Lebenshaltungskosten zu zusätzlichen sozialen Belastungen führen. Zudem kann sich eine Reduktion der Sozialhilfeleistungen negativ auf die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe auswirken und das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung der Betroffenen erhöhen. Eine einheitliche Behandlung von Personen mit Schutzstatus und Aufenthaltsbewilligung ist deshalb aus Sicht der Stadt Luzern von grosser Bedeutung und die geplante Ungleichbehandlung ist somit nicht zu rechtfertigen.
Die Stadt Luzern weist ausserdem darauf hin, dass mit der vorgesehenen Änderung wesentliche rechtliche Fragen an die Kantone delegiert würden. Der erläuternde Bericht des Staatsekretariats für Migration hält selbst fest, dass bislang nicht abschliessend geklärt ist, inwieweit völkerrechtliche Vorgaben den Handlungsspielraum der Kantone bei der Festlegung der Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung einschränken. Aus rechtsstaatlicher Sicht erscheint es wenig sachgerecht, diese noch offene Frage über eine Änderung der Bundesregelung auf die kantonale Ebene zu verlagern.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
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| Kurzinformationen des Stadtrates vom 22.09.2026 (PDF, 136 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 22.09.2026 |