Von Dagmar Christen
Personen zwischen 20 und 50 Jahren sind feuerwehrpflichtig. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, muss stattdessen eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe bezahlen. Diese Abgabe beträgt im Kanton Luzern zwischen 1,5 und 6 Promille des steuerbaren Einkommens, mindestens jedoch 50 und maximal 500 Franken. In der Stadt Luzern ist derzeit eine Feuerwehrersatzabgabe von 4,5 Promille des steuerbaren Einkommens zu leisten.
Kantonales Minimum
Ein politischer Vorstoss fordert, die Feuerwehrersatzabgabe auf das kantonal zulässige Minimum von 1,5 Promille zu senken. Die Motion der SP- und GRÜNE/JG-Fraktion verlangt, dass die Finanzierung der Feuerwehr künftig überwiegend über allgemeine Steuermittel erfolgen solle. Dies, weil die heutige Regelung der Feuerwehrersatzabgabe in mehrfacher Hinsicht ungerecht sei. Unternehmen würden sich kaum an den Kosten der Feuerwehr beteiligen, und das Vermögen werde bei der Bemessung der Abgabe für feuerwehrpflichtige Personen nicht berücksichtigt. Zudem würden die Abgaben für ältere Personen, die nicht mehr feuerwehrpflichtig sind, entfallen, obwohl diese finanziell oft bessergestellt seien als jüngere. Darüber hinaus sei die Ersatzabgabe unsozial, da sie keine progressive Staffelung wie bei den Steuern kenne und nach oben gedeckelt sei.
Der Grosse Stadtrat ist in seiner Sitzung im Januar 2025 diesen Argumenten gefolgt. Er hat die Motion vollständig überwiesen. Dies entgegen dem Antrag des Stadtrates, der ursprünglich eine Reduktion auf 3 Promille vorgeschlagen hat.
Mit diesem Entscheid wurde der Stadtrat beauftragt, die Grundlage für eine Senkung der Feuerwehrersatzabgabe auf 1,5 Promille auszuarbeiten und dem Grossen Stadtrat eine Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern vorzulegen.
Spezialfinanzierung oder allgemeine Mittel?
Heute stammen die Mittel für den Betrieb und die Investitionen der Feuerwehr aus der Feuerwehrersatzabgabe. Die geplante Senkung der Feuerwehrersatzabgabe auf 1,5 Promille führt dazu, dass das Eigenkapital der Spezialfinanzierung der Feuerwehr sinkt. Nach derzeitigen Prognosen wird es ab dem Jahr 2030 aufgebraucht sein. Ab dann wäre die Feuerwehr nicht mehr nur über die Feuerwehrersatzabgabe finanziert, sondern würde auch über die allgemeine Rechnung der Stadt Luzern getragen.
Am 11. Juni 2026 hat der Grosse Stadtrat der Reglementsänderung und damit der Senkung der Feuerwehrersatzabgabe mit 27 zu 20 Stimmen zugestimmt. Durch die Reduktion der Abgabe auf das gesetzliche Minimum reduziert sich die Einlage in die Spezialfinanzierung um jährlich 4,1 Mio. Franken. Weil die Senkung innerhalb von zehn Jahren zu rund 41 Mio. Franken weniger Einnahmen für die Feuerwehr der Stadt Luzern führt, unterliegt der Entscheid dem obligatorischen Referendum. Deshalb entscheiden die Stimmberechtigten am 27. September 2026 über die Vorlage.
Zur Erhebung einer Feuerwehrersatzabgabe sind die Gemeinden gemäss kantonalem Recht verpflichtet. Die Höhe der Abgabe legen diese in kommunalen Reglementen fest. Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern entscheiden über die Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern. Die Änderung betrifft einzig Artikel 13. Die Teilrevision führt dazu, dass für Feuerwehrpflichtige, die nicht Feuerwehrdienst leisten, die Ersatzabgabe statt 4,5 neu 1,5 Promille des steuerbaren Einkommens betragen wird.
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Der Grosse Stadtrat und der Stadtrat empfehlen den Stimmberechtigten ein Ja zur Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe und somit zur Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern.
Haltung der Fraktionen
In der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 11. Juni 2026 betonten alle Fraktionen die Unverzichtbarkeit der Feuerwehr. Sie bedankten sich bei den Feuerwehrleuten für ihre wichtige Arbeit für den Schutz und die Sicherheit der Stadt Luzern und ihrer Bevölkerung. Die Fraktionen der SP/JUSO, GRUNE/JG und der GLP befürworteten die Senkung der Feuerwehrersatzabgabe. Sie argumentierten, dass die heutige Abgabe unfair sei. Die Feuerwehrersatzabgabe sei unfair, weil sie nur von bestimmten Bevölkerungsgruppen bezahlt werden müsse: von Menschen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren. Unfair sei auch, dass die Abgabe bei maximal 500 Franken gedeckelt werde und das Vermögen keinen Einfluss auf deren Höhe habe. Und unfair sei ausserdem, dass Unternehmen, die für einen Viertel der Feuerwehreinsatze verantwortlich seien, von der Feuerwehrersatzabgabe befreit seien.
Die Fraktionen der FDP, der Mitte und der SVP sprachen sich gegen die Senkung der Feuerwehrersatzabgabe aus. Die Hohe der heutigen Abgabe garantiere eine sichere und eigenständige finanzielle Grundlage der Feuerwehr. Durch die Senkung musste künftig ein gewichtiger Teil durch die Allgemeinheit finanziert werden, also auch durch Menschen, die Feuerwehrdienst leisten. Das sei ein problematischer Anreiz. Eine Senkung schwache das Milizsystem, das auf Solidarität und Mitverantwortung aufbaue. Die Feuerwehr wurde so zu einem Ausgabenposten im ordentlichen Budget und wurde künftig mit den anderen Ausgaben in Konkurrenz stehen.
Der Grosse Stadtrat beschloss mit 27 zu 20 Stimmen die Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe auf das gesetzliche Minimum von 1,5 Promille des im Kanton Luzern steuerbaren Einkommens. Er empfiehlt den Stimmberechtigten, der Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern zuzustimmen.
Haltung des Stadtrates
Ursprünglich hat sich der Stadtrat für eine Senkung der Feuerwehrersatzabgabe von 4,5 auf 3 Promille ausgesprochen. Unter anderem auch, um die von der Feuerwehr getätigten Einlagen für die Ausstattung und den Betrieb der neuen Feuerwache auf dem «ewl Areal» zu verwenden. Der Grosse Stadtrat sprach sich, entgegen dem Antrag des Stadtrates, für eine Reduktion auf 1,5 Promille aus.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage hat der Stadtrat dem Willen des Grossen Stadtrates entsprochen. Er ist, wie der Grosse Stadtrat, zum Schluss gekommen, dass die Finanzierung der Feuerwehr künftig vorwiegend über das ordentliche städtische Budget erfolgen soll. Entsprechend empfiehlt der Stadtrat eine Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe auf 1,5 Promille. Dem Stadtrat ist eine faire und gesellschaftlich breit abgestützte Finanzierung der Feuerwehr ein Anliegen. Mit der Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe auf das gesetzlich festgelegte Minimum wird dem politischen Anliegen einer verursachergerechteren Finanzierung des Feuerwehr- und Löschwesens in der Stadt Luzern im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit bestmöglich Rechnung getragen.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern zuzustimmen.