Dieses Jahr ist das Geisslechlöpfe von heute, 3. November bis und mit 7. Dezember 2025 erlaubt. In dieser Zeit darf von Montag bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 22 Uhr «gechlöpft» werden. An Sonn- und Feiertagen ist dies zwischen 14 und 22 Uhr erlaubt.
Was den einen Freude bereitet, kann bei anderen Unverständnis hervorrufen. Die Geisslechlöpfer*innen werden deshalb gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft. Legen Sie Pausen ein und wechseln Sie von Zeit zu Zeit den Standort.
- Meiden Sie die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
- Achten Sie auf vorbeigehende Personen und meiden Sie verkehrsintensive Plätze.
Die Stadt Luzern dankt den Geisslechlöpfer*innen für das Verständnis. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wird dieser schöne Brauch auch in Zukunft einen wichtigen Platz im Jahr einnehmen.
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| Geisslechlöpfe Medienmitteilung 03.11.2025 (PDF, 125.47 kB) | Download | 0 | Geisslechlöpfe Medienmitteilung 03.11.2025 |