Kopfzeile

Inhalt

Der Erwachsenenschutz betreut Erwachsene, für die eine Beistandschaft besteht.
Diese Massnahmen werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt die erforderlichen Abklärungen durch.

Kontakt

Stadt Luzern
Soziale Dienste, Erwachsenenschutz
Obergrundstrasse 3
6002 Luzern 

T +41 41 208 72 22
 Kontaktformular

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17 Uhr

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon
Name Download