Fristerstreckungen bis zum 31. August können Sie online direkt über die e-Fristerstreckung der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern erfassen.
Anderweitige Fristerstreckungen beantragen Sie bitte über das Formular weiter unten. Ohne Gegenbericht innert 14 Tagen haben wir Ihr Gesuch genehmigt.
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Steueramt | +41 41 208 84 66 | Kontaktformular | 
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
|---|