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Der Sozial- und Sicherheitskommission (SSK) obliegt gemäss Art. 37 Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates die Vorberatung der Geschäfte, über die der Grosse Stadtrat im Rahmen der Erfüllung der Sozial-, Sicherheits- und Gesundheitsaufgaben zu befinden hat. Insbesondere ist sie zuständig für wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialversicherungen, Kinder- und Jugendbetreuung inkl. Beratung, Soziokultur inkl. Integration, Gesundheit (Prävention, Schulung usw.) sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

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