Im Detail
Obwohl die Stadt Luzern ihre Arbeitsverhältnisse eigenständig regelt, wirkt sich die kantonale Teilrevision in einzelnen Punkten auch auf das städtische Personalrecht aus. Die Stadt Luzern nutzt diese Gelegenheit, um ihr Personalreglement (PR) gezielt den heutigen Bedürfnissen anzupassen und die Teilrevision per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Anpassung der Kompetenz zur Festlegung der Altersgrenze
Die Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze werden an die kantonalen Regelungen angepasst. Neu soll das Personalrecht lediglich vorsehen, dass Mitarbeitende über das 65. Altersjahr hinaus weiterbeschäftigt werden können, während der Stadtrat die Einzelheiten in der Personalverordnung regelt. Dadurch kann die erforderliche Flexibilität künftig auf Verordnungsstufe gewährleistet werden, ohne dass bei Anpassungsbedarf jeweils das Personalreglement revidiert werden muss. Bisher lag die Grenze bei der Stadt bei 68 Jahren und beim Kanton grundsätzlich bei 70 Jahren. Dies führte insbesondere in der Volksschule und bei Betreuungspersonen zu unbefriedigenden Situationen. In Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel oder hohem Erfahrungswissen sollen ältere Mitarbeitende künftig gezielt weiterbeschäftigt werden, um Know-how-Verlust zu vermeiden. Gleichzeitig werden flexiblere Übergänge in die Pensionierung ermöglicht und dadurch die Wissensweitergabe innerhalb der Stadtverwaltung gefördert. «Die Stadt Luzern will eine attraktive Arbeitgeberin sein, die auf aktuelle Bedürfnisse eingeht», erklärt Stadtpräsident Beat Züsli. «Mit diesen Anpassungen schaffen wir mehr Spielraum für alle.»
Anpassung der Rechtsmittel
Ab 2027 gelten für Angestellte der Stadt Luzern die gleichen Rechtsmittel wie für Angestellte des Kantons. Neu können einseitige Änderungen des Arbeitsverhältnisses und Kündigungen statt mit einer Klage mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden.
Stellenplan
Ein wichtiges, internes Instrument ist zudem der städtische Stellenplan. Dieses wird gesetzlich der aktuellen Praxis angepasst. Der Stadtrat genehmigt jährlich und abschliessend den Stellenplan. Mit der Teilrevision hat die Stadt Luzern auch in den kommenden Jahren ein zeitgemässes Personalrecht zur Verfügung und bleibt als attraktive und konkurrenzfähige Arbeitgeberin erhalten.
Nächste Schritte
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, den Änderungen des Personalreglements der Stadt Luzern vom 25. Juni 1998 und der Änderung des Reglements über die Pensionskasse Stadt Luzern vom 27. Oktober 2022 per 1. Januar 2027 zuzustimmen. Der Grosse Stadtrat wird den Bericht und Antrag «Personalreglement» voraussichtlich an der Sitzung vom 22. Oktober behandeln. Anschliessend werden die Stadt sowie die Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL) die technischen Anpassungen bis Ende 2026 umsetzen.
Die Stadt Luzern als attraktive Arbeitgeberin
Die Stadt Luzern beschäftigt rund 3’500 Mitarbeitende und bietet sichere Arbeitsplätze, attraktive Sozialleistungen und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören flexible Arbeitsmodelle, eine starke Vorsorge, umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten und familienfreundliche Rahmenbedingungen. Weitere Informationen auf www.jobs.stadtluzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link:
Bericht und Antrag 25/2026: «Personalreglement der Stadt Luzern. Reglement über die Pensionskasse Stadt Luzern. Änderungen per 1. Januar 2027. Erlass»
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| Änderung Personalreglement Medienmitteilung 15.09.2026 (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Änderung Personalreglement Medienmitteilung 15.09.2026 |