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4. Mai 2026
Die Stadt Luzern engagiert sich seit 2024 verstärkt bei der Bekämpfung globaler Armut und unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte im Ausland. Sie ruft erneut entsprechende Organisationen auf, Projektanträge einzureichen.

Im Detail

Gestützt auf das Reglement über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.1) und die Verordnung über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.2) ruft die Stadt Luzern Organisationen aus der Zentralschweiz, die in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, dazu auf, Projektanträge einzureichen. Eingabefrist: 15. August 2026.

Die Stadt Luzern unterstützt in erster Linie Projekte, die auf die ärmsten Länder der Welt (Least Developed Countries LDCExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) fokussieren.

Eingabeberechtigt für Projektbeiträge sind Nichtregierungsorganisationen (NGO), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptsitz in der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden oder Uri)
  • Eintrag im Handelsregister
  • Tätigkeit, die politisch und konfessionell neutral ist
  • Zewo-Zertifikation

Bei der Beurteilung werden zudem Kriterien wie Kohärenz, Wirkung und Nachhaltigkeit angewendet. In der Regel werden Eingaben von NGO mit Hauptsitz in der Stadt Luzern bevorzugt berücksichtigt.

Fachkommission macht Empfehlung

Eine vom Stadtrat eingesetzte Fachkommission prüft die Eingaben. Der Stadtrat entscheidet über die Projektbeitragsvergabe auf Empfehlung der Fachkommission.

Formale Vorgaben

Auf der Website der Stadt Luzern ist ein Merkblatt aufgeschaltet. Die Projekteingabe erfolgt über ein Online-Gesuchsportal. Die Organisationen sind gebeten, die inhaltlichen und formalen Vorgaben zu berücksichtigen. Weitere Informationen auf: Stadt Luzern – Solidaritätsbeiträge.

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Solidaritätsbeiträge - Aufruf zur Projekteingabe Medienmitteilung 04.05.2026 (PDF, 105 kB) Download 0 Solidaritätsbeiträge - Aufruf zur Projekteingabe Medienmitteilung 04.05.2026