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Mit der Entwicklung des Gebiets Kleinmatt-/Bireggstrasse will die Stadt Luzern die Chance nutzen, in einem zentrumsnahen Stadtquartier ein vielfältiges und flexibles Wohnangebot für unterschiedliche Lebensformen und Altersgruppen zu schaffen. Das städtische Grundstück, auf dem zurzeit noch die Feuerwehr angesiedelt ist, will der Stadtrat im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger abgeben. Mit der Zwischennutzung des alten Hallenbades ist in den vergangenen Jahren ein bedeutsamer Begegnungsort entstanden, dessen Zukunft sorgfältig geplant werden soll. Wie genau das Gebiet als Ganzes dereinst aussehen soll, hat die Stadt Luzern in einem offenen Dialogverfahren, welches zwischen Oktober 2024 und Dezember 2025 durchgeführt wurde, erarbeitet.

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Gebietsentwicklung Kleinmatt-/Bireggstrasse

Für die Entwicklung des Gebiets Kleinmatt-/Bireggstrasse wurde in einem offenen Dialogverfahren ein Zielbild erarbeitet. Dabei wurde eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den bestehenden Gebäuden vorgenommen. Es wurden verschiedene Stossrichtungen und Lösungsstrategien in Bezug auf den Gesamt- oder Teilerhalt und den Neubau von Gebäude und Gebäudeteilen untersucht. Ziel des Dialogverfahrens war, einen vielfältigen und identitätsstiftenden Wohn-, Kultur- und Begegnungsort zu ermöglichen. Der Grosse Stadtrat hat diesem Vorgehen im Oktober 2023 mit dem Bericht und Antrag 23/2023 zugestimmt.

Offenes Dialogverfahren

Ein wichtiger Teil des Dialogverfahrens war der Einbezug der Bevölkerung mittels drei Dialogforen (Auftakt-, Werkstatt-, Ergebnisforum). Alle interessierten Personen, Verbände und Organisationen konnten sich daran beteiligen. Die aktuellen Informationen zum Prozess sind jeweils auf der Plattform dialogluzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar.

Abschluss Dialogverfahren und weiteres Vorgehen

Das Dialogverfahren wurde Ende 2025 abgeschlossen. Der Schlussbericht, welcher die Erkenntnisse aus dem Dialogverfahren zusammenfasst, liegt nun vor (Link).

Die Erkenntnisse wurden in einem Zielbild sowie in den Konzeptplänen zu Bebauung, Freiraum, Nutzung und Mobilität zusammengefasst.

Auf Grundlage des Schlussberichts wird der Stadtrat die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Gebietsentwicklung sowie das weitere Vorgehen in einem Planungsbericht zuhanden des Grossen Stadtrates ausarbeiten.

Vorgesehen war, dass der Planungsbericht Ende des ersten Halbjahres 2026 vorliegt. In der Erarbeitung zeigte sich, dass in Bezug auf die Sanierung des ehemaligen Hallenbads vertiefte Abklärungen erforderlich sind. Aus diesem Grund wird der Planungsbericht voraussichtlich Ende 2026 vorliegen.

Ziel ist, dass die städtischen Grundstücke zur Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger in der Folge ausgeschrieben und die rechtskräftige Baubewilligung für die Weiterentwicklung der städtischen Grundstücke bis spätestens 2032 vorliegt.

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