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Wer seine Öl- oder Gasheizung frühzeitig ersetzt, wird von der Stadt Luzern finanziell unterstützt. Hauseigentümer*innen erhalten einen sogenannten Desinvestitionsbeitrag, wenn sie ihre fossile Heizung vorzeitig stilllegen und auf ein erneuerbares System umsteigen.

Alles zum Inhalt

Die Stadt Luzern leistet einen finanziellen Beitrag an Hauseigentümer*innen, wenn sie ihre Öl- oder Gasheizung vorzeitig stilllegen und durch ein erneuerbares Heizsystem (Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz) ersetzen. Für die vorzeitige Stilllegung wird ein Desinvestitionsbeitrag ausbezahlt. Dieser entschädigt die Hälfte des Restwerts der bestehenden fossilen Heizung. 

Der Desinvestitionsbeitrag wird zusätzlich zum städtischen Förderbeitrag «Wärmepumpen» oder «Anschluss an ein Wärmenetz» sowie zum kantonalen Förderbeitrag «WärmepumpenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» oder «Anschluss an ein WärmenetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» ausbezahlt.

Förderung durch die Stadt Luzern

Die Stadt Luzern erstattet 50 Prozent des Restwerts der Öl- oder Gasheizung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die fossile Heizung wird durch eine Wärmepumpe oder einen Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt.
  • Die stillgelegte Öl- oder Gasheizung ist zum Zeitpunkt des Heizungsersatzes höchstens 10 Jahre alt.

Vorgehen zur Gesuchseingabe

  1. Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbedingungen und die spezifischen Förderbedingungen zu Desinvestitionsbeiträgen.
  2. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
  3. Erstellen Sie ein neues Benutzerkonto oder verwenden Sie Ihr bestehendes Login eines kantonalen Förderportals.
  4. Wählen Sie den gewünschten Fördergegenstand.
  5. Erfassen Sie Ihr Gesuch und reichen Sie es ein.

Kombinierbare Fördergegenstände

Fragen?

Die Umweltberatung Luzern (siehe «Kontakt» am Ende dieser Seite) ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Förderprogrammen von Stadt, Kanton und Bund. 

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