Kopfzeile

Inhalt

Familien- und Gemeinschaftsgärten sind Rückzugsorte und grüne Oasen in der Stadt. Die Stadt Luzern stellt den drei hiesigen Familiengartenvereinen aktuell 15 Familiengartenareale mit rund 890 Gartenparzellen zur Verfügung, plus einen Gemeinschaftgarten.

Sind Sie daran interessiert, Ihr eigenes Gemüse, Ihre eigenen Beeren und Kräuter anzupflanzen? Wie Sie einen dieser Gärten selber bewirtschaften können und was es zu beachten gilt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Gemuesebeet
Durch Klicken auf das Bild gelangen Sie zu weiteren Impressionen

Angebot

Das Gärtnern bietet einen hervorragenden Ausgleich zum Arbeitsalltag, die Möglichkeit, selber angepflanztes Obst und Gemüse wachsen zu sehen und sich mitten in der Stadt im Einklang mit der Natur zu bewegen. Insbesondere für Kinder sind Familiengärten spannende Spiel- und Erlebnisräume und ermöglichen die Wahrnehmung von natürlichen Zusammenhängen. Die Gärten dienen auch als Begegnungsorte verschiedener sozialer Schichten und Kulturen. Die Stadt Luzern legt grossen Wert darauf, dass die Bewirtschaftung und Gestaltung der Familiengärten nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgt. Auf diese Weise wird ein wertvoller Beitrag zur Biodiversität geleistet.

Bienengartenhaus
Durch Klicken auf das Bild gelangen Sie zu weiteren Impressionen

Voraussetzungen

Falls Sie eine Parzelle nutzen möchten, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in der Stadt Luzern
  • Bereitschaft einem Familiengartenverein beizutreten
  • Freude an der regelmässigen Bewirtschaftung eines Gartens nach den ökologischen Gesichtspunkten gemäss Familiengartenleitbild und  Familiengartenverordnung

Wo befindet sich der nächste Familiengarten?

?bersicht Areale
Durch Klicken auf das Bild öffnet sich die Grossansicht

Vorgehen zur Nutzung einer Parzelle

Fühlt sich Ihr grüner Daumen angesprochen und erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann melden Sie sich direkt bei Stadtgrün Luzern. Hier werden Sie beraten und bei Interesse an die Vereine mit freien Parzellen weitergeleitet.

Familiengartenleitbild

Wichtiger Bestandteil der städtischen Familiengartenstrategie ist das Leitbild. Seine wichtigsten Eckpunkte sind: Die Familiengartenareale sind grüne Freiräume in der Stadt und wer…

Wichtiger Bestandteil der städtischen Familiengartenstrategie ist das Leitbild. Seine wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Die Familiengartenareale sind grüne Freiräume in der Stadt und werden als solche gestaltet – landschaftsarchitektonisch wie baulich. Diese Freiräume gewinnen gerade in einer Zeit des Siedlungsdruckes an besonderem Wert für die Öffentlichkeit.
  • Die Böden der Familiengärten sind gesund und funktionsfähig.
  • Die Gärten werden umwelt- und naturfreundlich bewirtschaftet.
  • Die Verwaltung der Areale ist zweckmässig und professionell organisiert und die Aufgabenteilung zwischen Vereinen und Stadt ist klar definiert.
  • Das Familiengartenangebot richtet sich in erster Linie an Familien. Zweck der Familiengärten ist es, den Familien eine Möglichkeit zu bieten, sich gärtnerisch zu betätigen, gesundes Gemüse anzubauen und die Freizeit sinnvoll zu verbringen .
  • Insbesondere für Kinder sind die Gärten wichtige Spiel- und Erlebnisräume in der Natur.
  • Sie sind Begegnungsort verschiedener sozialer Schichten und tragen zur Integration bei. Familiengärten sind Nutzgärten mit der dafür nötigen und geeigneten Infrastruktur.

Gesuch für bauliche Änderungen auf Familiengartenparzellen

Wer Bauten und Anlagen erstellen oder baulich verändern möchte, braucht nach Art. 32 der Familiengartenverordnung die Zustimmung des Arealvorstands. Für die Erstellung von Gartenhäusern,…

Wer Bauten und Anlagen erstellen oder baulich verändern möchte, braucht nach Art. 32 der Familiengartenverordnung die Zustimmung des Arealvorstands. Für die Erstellung von Gartenhäusern, Anbauten und gedeckten Sitzplätzen ist zusätzlich die Zustimmung von Stadtgrün Luzern notwendig. Nachfolgend finden Sie die Vorlage für das Baugesuch und die Wegleitung.

Umweltfondsbeiträge

Wer Familiengartenparzellen präventiv vor Umweltbelastungen schützt oder bei bereits bestehender übermässiger Belastung saniert, kann bei Stadtgrün Luzern ein Gesuch auf finanzielle Bete…

Wer Familiengartenparzellen präventiv vor Umweltbelastungen schützt oder bei bereits bestehender übermässiger Belastung saniert, kann bei Stadtgrün Luzern ein Gesuch auf finanzielle Beteiligung durch den Umweltfonds stellen (siehe Art. 26 der Familiengartenverordnung). 

Name Download
Name Vorname FunktionTelefonKontakt