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Gesuch um Verkürzung der Sperrfrist

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Städtische Akten unterstehen einer Sperrfrist von 30 Jahren. Bei besonders schützenswerten Personendaten beträgt die Sperrfrist 100 (in gewissen Fällen 120) Jahre. Für wissenschaftliche Arbeiten kann die Sperrfrist aufgehoben werden.

Verfahren

Gesuche sind mittels Online-Formular an das Stadtarchiv zu richten.

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Online-Formular

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