Gesuch um Verkürzung der Sperrfrist
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtarchiv | +41 41 208 73 80 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Städtische Akten unterstehen einer Sperrfrist von 30 Jahren. Bei besonders schützenswerten Personendaten beträgt die Sperrfrist 100 (in gewissen Fällen 120) Jahre. Für wissenschaftliche Arbeiten kann die Sperrfrist aufgehoben werden.
Verfahren
Gesuche sind mittels Online-Formular an das Stadtarchiv zu richten.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.