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11. September 2026
– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge
– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG): Spezialisierte Langzeitpflege und Angehörigen-Spitex

Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge

Im Auftrag des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.

Der Stadtrat Luzern begrüsst die geplante Ergänzung eines neuen Artikels 45c im Energiegesetz zur Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum. In seiner Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband unterstützt er die vorgeschlagene Variante 1, welche vorsieht, dass ein Antrag für die Erstellung der Grundinstallation für Ladeinfrastruktur nur durch Personen gestellt werden kann, die in einer Liegenschaft oder Wohnsiedlung selbst wohnen und denen der Parkplatz zusammen mit ihrer Wohnung zum Gebrauch überlassen wurde.

Die Gesetzesanpassung ist eine Umsetzung der Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum».

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
 

Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG): Spezialisierte Langzeitpflege und Angehörigen-Spitex

Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern hat die Stadt Luzern eingeladen, zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes Stellung zu nehmen.

Die Stadt Luzern unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision des Betreuungs- und Pflegegesetzes im Grundsatz und begrüsst insbesondere die stärkere Ausrichtung auf eine integrierte Gesundheitsversorgung sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die spezialisierte Langzeitpflege, die Qualitätsanforderungen an die ambulante Pflege durch Angehörige und die Stärkung der Planungsregionen. Nicht unterstützt wird hingegen, dass die Finanzierung der spezialisierten Langzeitpflege vollständig den Gemeinden übertragen werden soll. Es wird daher beantragt, dass sich der Kanton mit 50 Prozent an der Finanzierung der entsprechenden Beiträge beteiligt.

Die vorgesehene Begrenzung des Anteils von Bewohnenden der Pflegestufen 0 bis 2 in Pflegeheimen beurteilt die Stadt Luzern kritisch, da diese dem tatsächlichen Betreuungsbedarf nicht in allen Fällen gerecht wird. Auch eine weitere Ausdehnung der bestehenden Planungsregionen Luzern (zusätzlich Rothenburg und Rain) beurteilt die Stadt auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen in der Langzeitversorgung in den ländlichen Gemeinden eher kritisch. Sie würde eine Planungs- und Versorgungsregion mit den K5-Gemeinden bevorzugen.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.

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Kurzinformationen des Stadtrates vom 11.09.2026 (PDF, 102 kB) Download 0 Kurzinformationen des Stadtrates vom 11.09.2026