Im Detail
Der Budgetentwurf 2027 der Stadt Luzern weist bei einem Gesamtaufwand von 1’031,1 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 1'049,4 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 18,3 Mio. Franken aus. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 43,8 Prozent nimmt das Nettovermögen planerisch um 102,0 Mio. Franken ab.
Hohe Steuererträge und starkes Ausgabenwachstum im Budgetentwurf 2027
Der Fiskalertrag wird im Jahr 2027 mit 574,8 Mio. Franken budgetiert und somit um 53,3 Mio. Franken höher als im Budget 2026. Dies ist hauptsächlich mit hohen erwarteten Steuernachträgen bei den juristischen Personen aus früheren Steuerjahren begründet. Dabei wird mit einem unveränderten Steuerfuss von 1,45 Einheiten geplant. Ergänzend zu den höheren Steuererträgen kommen im Transferertrag OECD-Ergänzungssteuern in der Höhe von 19,7 Mio. Franken hinzu.
Die Nettoausgaben der Direktionen betragen im Budgetentwurf 2027 insgesamt 597,6 Mio. Franken. Im Vergleich zum Budget 2026 steigen die Nettoausgaben um 62,2 Mio. Franken bzw. 11,6 Prozent. Darin enthalten ist eine Einlage ins Kapital der Stiftung «Wohnraum für alle» von 30 Mio. Franken. Die Ausgaben im Bereich Alter und Gesundheit (u. a. Ergänzungsleistungen, Pflegerestkosten) nehmen um 5,5 Mio. Franken zu. Die Sozialkosten (u. a. Wirtschaftliche Sozialhilfe, Individuelle Prämienverbilligung, Heimfinanzierung SEG) steigen um 3,2 Mio. Franken. Aufgrund der hohen Investitionen erhöhen sich die Abschreibungen um 10,4 Mio. Franken. Der Personalaufwand nimmt um 6,2 Mio. Franken zu.
Weiter steigendes Investitionsvolumen
Im Jahr 2027 werden Bruttoinvestitionen von rund 180 Mio. Franken geplant (Budget 2026: 140,1 Mio. Franken). Die abschreibungsrelevanten Nettoinvestitionen (Plafond) belaufen sich auf 149,8 Mio. Franken. Der Investitionsplafond wird im Vergleich zum Budget 2026 um weitere 25 Mio. Franken erhöht. In die Schulinfrastruktur werden 57,3 Mio. Franken investiert. 36,8 Mio. Franken betreffen den Bereich Mobilität sowie Betrieb/Unterhalt Infrastruktur und 47,6 Mio. Franken fallen bei den Liegenschaften des Verwaltungsvermögens an.
Finanzplanjahre 2028–2030
Im Vergleich zum AFP 2026–2029 werden in den Planjahren 2028–2030 erhebliche Veränderungen beim Steuerertrag erwartet. In der Planung werden neu die zu erwartenden Auswirkungen der vom Kanton gemäss seinem Finanzleitbild 2026 geplanten Steuergesetzrevision 2029 (Entlastung Mittelstand), der Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung und analog zum Kanton Luzern die tieferen Gewinnerwartungen bei ertragsstarken Unternehmen antizipiert. Dies hat zur Folge, dass die erwarteten Fiskalerträge bei einem unveränderten Steuerfuss von 1,45 Einheiten bis ins Jahr 2030 von rund 575 Mio. Franken (Budgetentwurf 2027) auf rund 520 Mio. Franken sinken werden. Zudem werden sich die Nettozahlungen in den Finanzausgleich von 2027 bis 2030 mehr als verdoppeln und die Abschreibungen steigen um knapp 25 Prozent an. Der Ertragsrückgang verbunden mit dem steigenden Aufwand führt in der Planung bis ins Jahr 2030 zu einem erwarteten Verlust von 61,8 Mio. Franken.
Der Investitionsbedarf bleibt in den Planjahren hoch. In den Jahren 2028–2030 sind Nettoinvestitionen von kumuliert 530,4 Mio. Franken eingeplant. Die Nettoinvestitionen übertreffen die selbst erarbeiteten Mittel um mehr als das Vierfache. Entsprechend wird das Nettovermögen planerisch um 414,6 Mio. Franken sinken. Der im Reglement über den Finanzhaushalt der Stadt Luzern vom 21. September 2017 (sRSL 9.1.1.1.1) festgelegte untere Grenzwert des Nettovermögens von 100 Mio. Franken wird voraussichtlich im Jahr 2029 unterschritten. In diesem Fall sind gemäss Finanzhaushaltsreglement eine Steuererhöhung und weitere Entlastungsmassnahmen für den Budgetentwurf 2031 zu beantragen.
Fazit
Der finanzielle Handlungsspielraum aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Jahre 2022 bis 2025 ist mit der vorliegenden Planung vollständig ausgeschöpft. Das Nettovermögen wird stark abnehmen. Planerisch droht im Jahr 2030 eine Nettoverschuldung. Das hohe Ausgaben- und Investitionsvolumen zusammen mit rückläufigen Steuererträgen ist auf Dauer nicht finanzierbar.
Um einen resilienten Finanzhaushalt zu erhalten und einen angemessenen Handlungsspielraum für künftige Herausforderungen bewahren zu können, sind Massnahmen erforderlich. Dazu ist ein sorgsamer und zurückhaltender Umgang mit den vorhandenen Mitteln auf allen Ebenen zwingend notwendig.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 und der Budgetentwurf 2027 werden im Grossen Stadtrat voraussichtlich am 22. Oktober 2026 beraten.
Volksinitiative «Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige»
Der Stadtrat hat die Gültigkeit der Volksinitiative «Gewinnbeteiligungen für alle statt Steuergeschenke für wenige» durch ein externes Rechtsgutachten prüfen lassen. Die Gutachter kommen zum eindeutigen Ergebnis, dass die Initiative als Ganzes für ungültig zu erklären sei. Der Stadtrat teilt die Schlussfolgerungen der Gutachter und beantragt dem Grossen Stadtrat mit B+A 23 vom 19. August 2026 die Initiative «Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige» für ungültig zu erklären.
Link:
Bericht und Antrag 22/2026: «Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 mit Budgetentwurf 2027»
Bericht und Antrag 23/2026: «Initiative ‹Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige›. Ungültigerklärung der Initiative»
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| Aufgaben- und Finanzplan 2027-2030 Medienmitteilung 08.09.2026 (PDF, 114 kB) | Download | 0 | Aufgaben- und Finanzplan 2027-2030 Medienmitteilung 08.09.2026 |
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| Finanzen der Stadt |