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5. Mai 2026
Der Stadtrat schlägt dem Grossen Stadtrat vor, eine Fachstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einzurichten. Er erfüllt damit einerseits die 2024 eingereichte Motion, die eine solche Fachstelle forderte, andererseits kommt er der Verpflichtung nach, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingegangen ist. Der Stadtrat will dazu eine Vollzeitstelle sowie einen jährlichen Kredit von 120’000 Franken zur Verfügung stellen. Insgesamt beantragt er einen Sonderkredit von 3,24 Mio. Franken über 10 Jahre.

Im Detail

Die Fachstelle soll strukturelle Diskriminierung abbauen (z. B. durch Beratung der Verwaltung); Barrierefreiheit fördern (z. B. im öffentlichen Raum, bei digitalen Angeboten); Teilhabe ermöglichen (z. B. durch politische Mitwirkung); als zentrale Anlaufstelle für Betroffene und Organisationen dienen. «Mit der Schaffung dieser Fachstelle positioniert sich Luzern als inklusive Stadt, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen aktiv umsetzt», hält Stadtpräsident Züsli fest. Er verweist explizit auf die strategischen Ziele der Gemeindestrategie 2026–2035 und den Grundsatz des Legislaturprogramms 2026–2029: Die Stadt Luzern ist eine Stadt für alle.

Ziele neue Fachstelle

Bis anhin setzt die Stadt Luzern im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen punktuell Massnahmen um, z. B. integrative Schulung, barrierefreie Toiletten und Bushaltestellen, hindernisfreie Spielplätze. Eine zentrale Stelle, die sich umfassend der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) widmet, fehlt. Mit der neuen Fachstelle sollen Diskriminierungen beseitigt, Mitsprachemöglichkeiten ausgebaut und der hindernisfreie Zugang zu Angeboten und Leistungen ermöglicht werden. Die Stadt Luzern strebt damit eine inklusive Stadt an, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Alltag teilhaben können.

Vielfältige Aufgaben

Die Fachstelle richtet sich in erster Linie an die Stadtverwaltung aber auch an die Öffentlichkeit. Dazu berät sie die Dienstabteilungen zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote. Sie sensibilisiert und schult Mitarbeitende, unterstützt auch bei der Positionierung der Stadt als inklusive Arbeitgeberin. Sie festigt die Kontakte zu Institutionen, z. B. mit der Fachstelle Hindernisfreies Bauen oder Gruppierungen der Selbstvertretenden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie setzt sich für den Abbau von Vorurteilen ein und nimmt Meldungen aus der Bevölkerung entgegen.

Bewährte Praxis fortführen

Geplant sind 100 Stellenprozente, die idealerweise auf zwei Teilzeitstellen aufgeteilt werden, da die Aufgaben vielfältig sind und unterschiedliche Behinderungsformen abdecken müssen. Wie die bestehende Fachstelle zur Gleichstellung der Geschlechter soll die neue Fachstelle im Stab des Stadtpräsidenten angesiedelt werden. Dadurch lassen sich Synergien nutzen und Know-how transferieren. Vor allem gewährt diese neutrale Angliederung Unabhängigkeit, da das Themenfeld alle Direktionen und Fachrichtungen betrifft.

Weiteres Vorgehen

Die Fachstelle wird mit Sach- und Betriebsmitteln von jährlich 120'000 Franken ausgestattet. Damit können eigene Projekte umgesetzt sowie Projekte und Aufgaben Dritter unterstützt werden. Der Bericht und Antrag 12/2026 «Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» wird voraussichtlich an der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 11. Juni 2026 behandelt, sodass die Stellen im Idealfall im Herbst besetzt werden können.

Link:
Bericht und Antrag 12/2026: «Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Stossrichtungen, Aufgaben und Ressourcen. Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Motion 338»

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Fachstelle für Menschen mit Behinderungen Medienmitteilung 05.05.2026 (PDF, 110 kB) Download 0 Fachstelle für Menschen mit Behinderungen Medienmitteilung 05.05.2026