Meinungsäusserungsfreiheit erachtet der Luzerner Stadtrat als hohes Gut einer Demokratie, weshalb er dies vollauf respektiert. Demonstrationen sind mögliche Mittel, um Anliegen friedlich und öffentlich zu vertreten. Der Stadtrat macht deutlich, dass Demonstrationen an gesetzliche Auflagen gebunden sind und sich die Teilnehmenden strikt an die Bedingungen und Auflagen halten müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung der vorgegebenen Route, das Vermummungsverbot oder das Mittrageverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Auch extremistische oder strafbare Botschaften – wie zum Beispiel rassistische Parolen – sind verboten und für den Stadtrat inakzeptabel. Illegale Handlungen wie Sachbeschädigungen oder Nötigungen werden strafrechtlich verfolgt.
Der Stadtrat begrüsst, dass die für den 9. Mai 2026 angekündigten Kundgebungen räumlich voneinander getrennt stattfinden. Die Sicherheit der Bevölkerung hat dabei höchste Priorität. Der Austausch mit der Luzerner Polizei bei der Planung und Durchführung von Kundgebungen ist für den Stadtrat deshalb von grosser Bedeutung und er begrüsst, dass dieser auch im Zusammenhang mit den geplanten Demonstrationen vom 9. Mai 2026 in enger Weise stattfindet. Aufgrund der Kundgebungen ist am Samstag, 9. Mai 2026, von 15 bis 16.30 Uhr im Stadtzentrum mit vereinzelten Verkehrseinschränkungen zu rechnen.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Demonstrationen vom 9. Mai 2026 Medienmitteilung 30.04.2026 (PDF, 95 kB) | Download | 0 | Demonstrationen vom 9. Mai 2026 Medienmitteilung 30.04.2026 |