Im Detail
In der Stadt Luzern sind Männer und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, zahlt eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe an die Wohnsitzgemeinde – als Ersatz für den nicht geleisteten Feuerwehrdienst im Milizsystem und zur Finanzierung der Feuerwehr.
In seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 erklärte der Grosse Stadtrat die Motion 321 «Reduktion der Feuerwehrabgaben auf das zulässige kantonale Minimum» für erheblich. Der Stadtrat wurde damit aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche eine Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe auf das kantonal zulässige Minimum von 1,5 Promille vorsieht. Aufgrund der Senkung soll künftig ein Teil der Finanzierung der Feuerwehr von der allgemeinen Rechnung der Stadt Luzern getragen werden.
Um die Feuerwehrersatzabgabe zu senken, muss das Reglement über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern angepasst werden. Mit dem Bericht und Antrag wird dem Parlament die notwendige reglementarische Anpassung zum Beschluss beantragt.
Senkung unterliegt dem obligatorischen Referendum
Sollte die Senkung der Feuerwehrersatzabgabe vom Parlament gutgeheissen werden, hätte dies eine Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe um insgesamt 41 Millionen Franken zur Folge. Aufgrund Höhe des Betrags, kommt es zu einer Volksabstimmung und die Stimmbevölkerung kann definitiv über die Senkung entscheiden. Die Abstimmung würde voraussichtlich im September 2026 stattfinden.
Link:
Bericht und Antrag 9/2026: «Reduktion der Feuerwehrersatzabgabe auf das gesetzliche Minimum. Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern. Abschreibung Motion 321»
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| Reduktion Feuerwehrersatzabgabe Medienmitteilung 27.04.2026 (PDF, 102 kB) | Download | 0 | Reduktion Feuerwehrersatzabgabe Medienmitteilung 27.04.2026 |