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21. April 2026
Die Luzerner Altstadt ist ein beliebter Treffpunkt für unterschiedliche Nutzungsgruppen und gleichzeitig Wohn- und Arbeitsort für viele Menschen. Das Befahren der Altstadt und das Parkieren in der Altstadt sind klar geregelt. Dennoch sind durchschnittlich rund 40 Prozent aller Fahrzeuge ohne entsprechende Berechtigung in der Altstadt unterwegs. Um die nicht legalen Fahrten zu unterbinden und um die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit für alle in der Altstadt zu verbessern, sollen an zentralen Zufahrtsorten Senkpoller eingesetzt werden. Für den Bau und den Betrieb von Senkpolleranlagen an vier Standorten beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 1,6 Mio. Franken. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich an seiner Sitzung vom 21. Mai 2026 über den Kredit beraten.

Im Detail

In der Altstadtzufahrtsordnung ist geregelt, wer die Altstadt befahren darf. Stichproben der Stadt Luzern zeigen aber, dass im Durchschnitt rund 40 Prozent aller Fahrzeuge in der Luzerner Altstadt ohne entsprechende Berechtigung unterwegs sind. Um dies zu ändern, sollen an vier neuralgischen Punkten Senkpolleranlagen installiert werden: beim Mühlenplatz, an der Krongasse, beim Kapellplatz und beim Grendel. Diese Poller ermöglichen eine flexible Handhabung und verhindern unberechtigte Zufahrten, ohne den Zugang für berechtigte Fahrzeuge wie Blaulichtorganisationen, Müllabfuhr und Lieferverkehr zu beeinträchtigen. Während der bewilligungsfreien Güterumschlagszeit werktags, in der Zeit von 6 bis 10 Uhr, sind die Senkpoller nicht aktiv und im Boden versenkt. Ausserhalb dieser Zeiten lassen sich die Poller nur von registrierten, berechtigten Fahrzeugen absenken.

Erhöhung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität

Für den Fussverkehr, Rollstuhlfahrende, Velofahrende und für Personen mit Kinderwagen bleibt die Altstadt weiterhin jederzeit frei zugänglich. Mit den Senkpolleranlagen können die nicht bewilligten Fahrten eingeschränkt und so die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit in dieser viel frequentierten Flanierzone spürbar erhöht werden. Es ist keine flächendeckende Abriegelung der Altstadt vorgesehen. Vielmehr erfolgt der gezielte Einsatz einzelner Senkpoller, ergänzt durch fixe Poller, um breite Zufahrtswege zu schliessen. Insgesamt sind neun Senkpolleranlagen an vier Standorten geplant. Die Standorte berücksichtigen aktuelle Bewegungsmuster und sind so gewählt, dass sie für Berechtigte keine Hindernisse darstellen.

Zugang jederzeit für Blaulichtorganisation, zusätzliche Sicherheit bei Grossveranstaltungen

Die Senkpolleranlagen werden an das bestehende System eABS (elektronische Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr) angebunden und von den Mitarbeitenden der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltung bewirtschaftet. Von Fahrzeugen, die zum Befahren der Altstadt ausserhalb der bewilligungsfreien Güterumschlagszeit berechtigt sind, werden die Kontrollschilder im System hinterlegt. Wer eine Zufahrtsberechtigung benötigt, kann diese über die Plattform Parkingpay.ch oder die Parkingpay-App beantragen (vgl. Medienmitteilung vom 1. Dezember 2025). Nach der Freigabe der digitalen Berechtigung wird das Kontrollschild an der Polleranlage erkannt, sodass die Altstadt befahren werden kann. Gleichzeitig stellt das System sicher, dass Sanität, Polizei, Feuerwehr und Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes jederzeit in die Altstadt gelangen können. Zudem bieten die Senkpoller zusätzliche Sicherheit bei Grossveranstaltungen wie der Fasnacht, indem sie als physische Barriere fungieren.

Antrag an den Grossen Stadtrat und Planauflage

Für den Bau und den Betrieb der Senkpolleranlagen in der Luzerner Altstadt beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 1,6 Mio. Franken. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 21. Mai 2026 über den Kredit beraten. Parallel dazu erfolgt die öffentliche Planauflage. Die Pläne liegen von Mittwoch, 29. April 2026, bis und mit Montag, 18. Mai 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern oder auf www.planauflage.stadtluzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Einsichtnahme auf. Der Terminplan sieht vor, dass im Winter 2026/2027 mit dem Bau gestartet werden kann.

Weitere Informationen: www.stadtluzern.ch/senkpoller

Link:
Bericht und Antrag 4/2026: «Senkpolleranlagen Altstadt. Sonderkredit»