- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 6. März 2024
- Beschreibung
- Aufgrund der erwarteten erfreulichen, aber geografisch konzentrierten Entwicklung der Steuererträge bei den juristischen Personen wird eine Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichs notwendig. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hat deshalb das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) eröffnet.
Der Stadtrat bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme. Seine ausführlichen Antworten sind im Fragebogen einsehbar.
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FAG-Fragebogen mit Antworten des Stadtrates (PDF, 59.18 kB) | Download | 0 | FAG-Fragebogen mit Antworten des Stadtrates |