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Der Kinder- und Jugendschutz hilft Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien, wenn sie den Alltag nicht selbstständig bewältigen können. Die Mitarbeitenden helfen und unterstützen in schwierigen Lebenslagen sowie bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Beistandschaften.

Oberste Maxime für das Handeln gegenüber Kindern ist das Kindeswohl. Können die Eltern und ihr Umfeld dessen Einhaltung nicht oder nicht mehr gewährleisten, ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den konkreten Verhältnissen angepasste Kindesschutzmassnahmen an. Gleichzeitig bestimmt sie eine/n Beistand/Beiständin des Kinder- und Jugendschutzes der Stadt Luzern.

Kontakt

Stadt Luzern
Kinder- und Jugendschutz
Kasernenplatz 3
Postfach
6000 Luzern 7 

T +41 41 208 87 00
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Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr

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