Die Gegenvorschläge zu den zwei städtischen Wohnbauinitiativen wurden deutlich angenommen.
Die eidgenössischen Vorlagen «Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» und die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) wurden abgelehnt.
Die kantonale Vorlage: Kauf der Liegenschaft an der Würzenbachstrasse 8 durch den Kanton für den neuen Standort des Kantonsgerichts wurde angenommen.