Im Detail
Per 1. Juni 2025 hat der Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip für seine Verwaltungsorgane eingeführt. Den Einwohnergemeinden des Kantons Luzern wird eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2030 gewährt, um das Öffentlichkeitsprinzip mittels eigenständiger Regelung einzuführen, andernfalls gelten die Vorgaben des Kantons. Der Stadtrat beantragt beim Grossen Stadtrat, ein eigenständiges Reglement über das Öffentlichkeitsprinzip in der Stadt Luzern einzuführen. Es soll die Transparenz des städtischen Handelns gewährleisten und dadurch das Vertrauen ins Verwaltungshandeln fördern.
Eigenständiges städtisches Reglement
Unter dem Öffentlichkeitsprinzip ist der Grundsatz zu verstehen, wonach jede Person Anspruch auf Einsichtnahme in die amtlichen Dokumente oder auf Auskunft über deren Inhalt hat. Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips soll der Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt zum Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt erreicht werden.
Umfassender Geltungsbereich
Beim Öffentlichkeitsprinzip geht es um die Transparenz des gesamten städtischen Handelns. Daher wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich umfassend für die öffentlichen Organe der Stadt Luzern zu erlassen. Grundsätzlich erfasst werden der Grosse Stadtrat und seine Organe, der Stadtrat und die Stadtverwaltung mit den Direktionen, der Stadtkanzlei und den Dienstabteilungen sowie die städtischen Kommissionen. Auch für Personen und Organisationen ausserhalb der Stadtverwaltung soll das Reglement gelten, sofern sie städtische Aufgaben erfüllen. Vorbehalten bleiben spezielle Bestimmungen, die der Bekanntgabe eines amtlichen Dokumentes entgegenstehen oder abweichende Regeln über den Zugang aufstellen. So sind beispielsweise gemäss Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates weiterhin Dokumente des Parlaments und seiner Kommissionen vom Zugangsrecht ausgeschlossen, wenn sie als geheim oder vertraulich bezeichnet sind.Gebührenfreies Zugangsverfahren und Schlichtungsstelle
Das Recht auf Zugang besteht, ohne dass besondere Interessen geltend gemacht werden müssen. Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten soll es ein einfaches und rasches Verfahren geben. Stehen überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegen, kann gemäss Reglementsentwurf der Zugang eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden. Wird der Zugang nicht oder nicht im verlangten Umfang gewährt, so kann sich die gesuchstellende Person an eine Schlichtungsstelle wenden. Kommt auch dann keine Einigung zustande, so steht das ordentliche Rechtsmittelverfahren offen.
Das Zugangsverfahren soll grundsätzlich gebührenfrei sein, was einen niederschwelligen Zugang sicherstellt. Wenn das Zugangsgesuch jedoch einen erheblichen Aufwand bei der Bearbeitung verursacht, wird ausnahmsweise eine Gebühr fällig.
Erkenntnisse aus Vernehmlassungsverfahren
Anfang April wurde für den Reglementsentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Eingeladen waren die politischen Parteien der Stadt Luzern sowie weitere ausgewählte Personen und Organisationen, die städtische Aufgaben erfüllen. Zudem konnten sich auf www.dialogluzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. alle Interessierten an der Vernehmlassung beteiligen. Die eingegangenen Rückmeldungen fielen weitgehend positiv aus. Sie bestätigen die grundsätzliche Stossrichtung des Entwurfs und würdigen ihn als wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit städtischen Handelns und einem Kulturwandel innerhalb der Verwaltung. Verschiedene Bemerkungen wurden in den Bericht und Antrag aufgenommen und das Reglement wurde an zwei Stellen redaktionell angepasst.
Antrag an Grossen Stadtrat
Die Begleitung und Beratung der öffentlichen Organe bei der Prüfung und Abwicklung der Gesuche und der Verfahren erfordert zusätzliche personelle Ressourcen. Die für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips zuständige Stadtkanzlei soll mit zusätzlichen personellen Ressourcen im Umfang von 100 Stellenprozent ausgestattet werden.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat mit dem vorliegenden Bericht und Antrag, das Reglement über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Luzern zu erlassen. Ebenfalls wird eine Änderung des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates sowie ein Sonderkredit von 1,75 Mio. Franken zur Umsetzung beantragt. Die Vorlage wird voraussichtlich am 17. September 2026 im Grossen Stadtrat behandelt.
Link:
Bericht und Antrag 19/2026: Reglement über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Luzern. Erlass. Sonderkredit für die Umsetzung. Abschreibung Motion 41
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| Einführung Öffentlichkeitsprinzip Medienmitteilung 30.06.2026 (PDF, 107 kB) | Download | 0 | Einführung Öffentlichkeitsprinzip Medienmitteilung 30.06.2026 |