– Sanierung und Neubau Lidostrasse – Publikation und Planauflage
– Ausschuss Forum Luzern60plus: Wahl eines Mitglieds für die verbleibende Amtsdauer bis 31. Dezember 2028
– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchise)
– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – Zum Schutz von Mensch und Umwelt»
– Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und die Änderung der Verordnung über die Schuldienste
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.
Aus Sicht des Stadtrates von Luzern ist die Vorlage insgesamt zu begrüssen. Die geplanten Verschärfungen der Lex Koller stärken den Schutz des Wohnraums für die lokale Bevölkerung und begrenzen spekulative Investitionen. Als Tourismusstadt ist die Vorlage für Luzern differenziert zu betrachten: Einerseits ist die Entlastung des Wohnungsmarkts zu begrüssen, andererseits bestehen Bedenken hinsichtlich Investitionen, touristischer Entwicklung und Finanzierungsmöglichkeiten. Die vorgesehene Ausnahme für Personalwohnungen im Hotelbereich stellt dabei einen wichtigen Ausgleich dar. Insgesamt ist die Vorlage daher zu begrüssen.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Sanierung und Neubau Lidostrasse – Publikation und Planauflage
Die Lidostrasse sowie diverse Werkleitungsinfrastrukturen in der Lidostrasse sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Projekt Sanierung und Neugestaltung Lidostrasse verfolgt nebst der Instandstellung der Infrastruktur auch das Ziel, diesen Raum nachhaltig aufzuwerten. So sollen im Bereich des Verkehrshauses, des Strandbades Lido und des Tennisclubs Lido attraktive Vorzonen entstehen, welche zum Flanieren und Verweilen einladen.
Mittels Medienmitteilung hat der Stadtrat am 6. Januar 2026 über das Projekt sowie über den benötigten Kredit informiert. Das Parlament hat am 29. Januar 2026 über den Kredit von 7,34 Mio. Franken beraten und diesen beschlossen. Nun soll das Projekt öffentlich aufgelegt und im Anschluss bewilligt werden. Die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, d. h. von Mittwoch, 3. Juni 2026, bis und mit Montag, 22. Juni 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, bei der Anmeldung oder auf www.planauflage.stadtluzern.ch zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten zur Einsichtnahme: Werktags 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr (freitags bis 16 Uhr). Auskünfte erteilt auf Voranmeldung während der öffentlichen Auflage zu Bürozeiten der Projektleiter des Tiefbauamts der Stadt Luzern, Manuel Roos (Tel. 041 208 88 85). Der Baustart ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Ausschuss Forum Luzern60plus: Wahl eines Mitglieds für die verbleibende Amtsdauer bis 31. Dezember 2028
Der Stadtrat hat Beatrice Tichelli als neues Mitglied in den Ausschuss des Forums Luzern60plus gewählt. Damit ist sie bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode, d.h. bis zum 31. Dezember 2028, als Mitglied gewählt. Das Forum Luzern60plus ist als Fachkommission des Stadtrates tätig. Es engagiert sich für eine starke und breite Beteiligung von älteren Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben in der Stadt Luzern. Das rund 60-köpfige Forum wird von einem Ausschuss koordiniert. Diesem gehören maximal sieben Personen an. Mit der Wahl von Beatrice Tichelli ist der Ausschuss wieder vollständig. Die weiteren Mitglieder des Ausschusses sind Peter Meyer (Präsident), Heidy Steffen, Livio Arfini, Andrea Moor, Leslie Schnyder Sigrist und Hans Beat Achermann. Aufgrund ihrer grossen Erfahrung als Webpublisherin wird Beatrice Tichelli neben den Aufgaben des Ausschusses auch die Einführung der Forums-App bei den Mitgliedern übernehmen.
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchise)
Im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.
Der Stadtrat lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Einerseits führt eine Erhöhung der Franchise bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dazu, dass ein grösserer Anteil der Gesundheitskosten direkt von den Versicherten getragen werden muss. Dies betrifft insbesondere Personen mit begrenzten finanziellen Ressourcen sowie jene, die aufgrund ihres Gesundheitszustands regelmässig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Andererseits besteht für den Stadtrat die Gefahr, dass höhere Franchisen zu einer verminderten Inanspruchnahme notwendiger medizinischer Leistungen führen. Insbesondere Personen mit tieferen Einkommen könnten Behandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen aus Kostengründen aufschieben oder ganz darauf verzichten. Dies kann mittel- bis langfristig nicht nur negative gesundheitliche Folgen für die betroffenen Personen haben, sondern auch zu höheren Folgekosten im Gesundheitswesen führen.
Eine einkommensabhängige Ausgestaltung der Kostenbeteiligung oder gezielte Entlastungen für Personen mit erhöhtem Behandlungsbedarf erscheinen prüfenswerter als eine generelle Erhöhung der Franchise.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.
Die Stadt Luzern begrüsst den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) im Grundsatz. In einer Zeit des globalen Wandels und zunehmender ökologischer sowie sozialer Herausforderungen ist es unerlässlich, dass die Wirtschaft ihren Teil zur Lösung dieser Krisen beiträgt. Das NUFG schafft einen notwendigen Rechtsrahmen, der unternehmerische Verantwortung verbindlich regelt und gleichzeitig die internationale Anschlussfähigkeit der Schweiz, insbesondere zur Europäischen Union, sicherstellt.
KMU sind nicht direkt, aber indirekt als lokale Zulieferer vom Gesetz betroffen. Die indirekte Belastung von KMU ist möglichst gering zu halten. Es braucht präzise Ausführungsbestimmungen, die Grossunternehmen bei ihrer Unterstützungspflicht gegenüber KMU in die Pflicht zu nehmen und KMU konkrete Unterstützungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und die Änderung der Verordnung über die Schuldienste
Der Kanton Luzern hat die Gemeinden zur Vernehmlassung betreffend die geplante Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und die Änderung der Verordnung über die Schuldienste eingeladen.
Die Schulunterstützung der Stadt Luzern (Schulpsychologie, Logopädie, Psychomotorik, Schulsozialarbeit, Zentrales Angebot und schulnahe Psychotherapie) ist integraler Bestandteil der Volksschule und übernimmt zentrale Aufgaben in Abklärung, Beratung, Therapie, Prävention und Systemunterstützung. Sie wirkt niederschwellig, schulnah und familienorientiert. Gründe für den Mehrbedarf an den genannten Angeboten sind unter anderem zunehmende psychosoziale Belastungen von Kindern und Familien, höhere Fallkomplexität, Entwicklungen im integrativen Schulsystem sowie gesellschaftliche Veränderungen.
Auf die stark gestiegene Nachfrage nach Unterstützungsleistungen in den letzten Jahren hat der Stadtrat bereits 2024 reagiert und beim Grossen Stadtrat zusätzliche Mittel für die Schulunterstützung beantragt (Bericht und Antrag 34 vom 11. September 2024: «Schulunterstützung in der Stadt Luzern»). Damit hat er die nun vom Kanton geplante Revision vorweggenommen. Der Stadtrat begrüsst in seiner Stellungnahme, dass der Kanton die Pensenschlüssel der Schulpsychologie und Schulsozialarbeit senken will. Bei der Schulpsychologie wäre aus städtischer Sicht eine höhere Reduktion angezeigt. Ein Verzicht bei der Logopädie und der Psychomotorik seitens des Kantons würde der Stadtrat bedauern, da auch in diesen beiden Fachbereichen seit Längerem Wartezeiten bestehen.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Kurzinformationen des Stadtrates vom 29.05.2026 (PDF, 119 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 29.05.2026 |