Im Detail
Seit 2015 können Luzernerinnen und Luzerner mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung
(C-Ausweis) Bevölkerungsanträge einreichen. Diese werden wie parlamentarische Vorstösse behandelt und ermöglichen es der Bevölkerung, politische Themen auf die Agenda des Grossen Stadtrates zu setzen. Bisher gilt dieses Mitwirkungsrecht erst ab einem Alter von 18 Jahren. Die Motion der SP-Fraktion vom 12. August 2021: «Für mehr Demokratie: Mitwirkungsmöglichkeiten für Jugendliche erweitern!» forderte, dieses Mitwirkungsrecht auf 14-Jährige auszuweiten. Der Stadtrat unterstützte dies, um Jugendliche für die Übernahme politischer Verantwortung zu motivieren. Die Motion wurde an der Ratssitzung vom 30. Juni 2022 teilweise überwiesen.
Mindestalter sinkt auf 14 Jahre
Neu soll es bereits für Jugendliche mit 14 Jahren möglich sein, Bevölkerungsanträge zu unterzeichnen. Jugendliche mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) müssen in Luzern gemeldet sein, sei es bei abgeleitetem zivilrechtlichem Wohnsitz der Eltern oder bei eigenem melderechtlichen Nebenwohnsitz. Die Anzahl erforderlicher Unterschriften für das Einreichen von Bevölkerungsanträgen bleibt bei 200.
Änderung der Gemeindeordnung
Voraussichtlich am 25. Juni 2026 berät der Grosse Stadtrat den Bericht und Antrag. Bei Zustimmung durch das Parlament gibt es eine Volksabstimmung. Stimmt die Stadtluzerner Stimmbevölkerung der Änderung der Gemeindeordnung zu, soll sie am 1. März 2027 in Kraft treten.
Link:
Bericht und Antrag 14/2026: Umsetzung Motion 121: «Für mehr Demokratie: Mitwirkungsmöglichkeiten für Jugendliche erweitern!» Änderung der Gemeindeordnung
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| Ausweitung Mitwirkungsrechte Jugendliche ab 14 Medienmitteilung 29.04.2026 (PDF, 100 kB) | Download | 0 | Ausweitung Mitwirkungsrechte Jugendliche ab 14 Medienmitteilung 29.04.2026 |