Kopfzeile

Inhalt

12. Januar 2026
Der Stadtrat hat den Mindestlohn per 1. Januar 2026 offiziell in Kraft gesetzt. Damit gilt seit dem 1. Januar 2026 in der Stadt Luzern ein Mindestlohn von Fr. 22.75 brutto pro Stunde. Für die Arbeitgebenden gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juni für die Anpassung.

Damit Arbeitgebende genügend Zeit haben, ihre Lohnsysteme anzupassen, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2026. In dieser Zeit können Betriebe ihre internen Prozesse, Lohnstrukturen und administrativen Abläufe an den neuen Mindestlohn anpassen. Nach Ablauf der Übergangsfrist können Ansprüche auf den Mindestlohn rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 geltend gemacht werden. Der Stadtrat empfiehlt den Arbeitgebenden, sich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten zu lassen.

Vorerst keine Kontrollen – Anspruch auf Mindestlohn gilt dennoch

Da eine endgültige städtische Entscheidung über eine mögliche Aufhebung des Mindestlohnreglements noch nicht vorliegt, wird vorerst auf die Einführung eines umfassenden Kontrollsystems verzichtet. Solange der politische Prozess läuft, werden keine systematischen Kontrollen durchgeführt. Der Rechtsanspruch der Arbeitnehmenden auf den Mindestlohn bleibt jedoch bestehen: Ab dem 1. Januar 2026 haben sie Anspruch auf den Mindestlohn und können diesen nach Ablauf der Übergangsfrist rechtlich geltend machen – auch ohne bestehende Kontrollen.

Unterstützungs- und Anlaufstellen für Arbeitnehmende

Solange noch keine Kontrollstrukturen bestehen, können sich Arbeitnehmende bei Unsicherheiten oder Fragen zum Mindestlohn an diese Stellen wenden:

Anlaufstelle für Arbeitgebende

Arbeitgebende können sich bei Fragen oder Unsicherheiten an den Wirtschaftsverband Stadt Luzern oder an ihren jeweiligen lokalen Branchenverband wenden.

Auf der Website der Stadt Luzern gibt es ausführliche Informationen zum Mindestlohn: https://www.stadtluzern.ch/projekte/finanzen

Name Download
Mindestlohn Übergangsfrist Medienmitteilung 12.01.2026 (PDF, 126 kB) Download 0 Mindestlohn Übergangsfrist Medienmitteilung 12.01.2026