Kopfzeile

Inhalt

16. Oktober 2023
Seit 2021 entwickeln sich die Steuererträge der Stadt Luzern besser als erwartet. Insbesondere bei den Erträgen der juristischen Personen ist eine erfreuliche Steigerung der Einnahmen feststellbar. Der Stadtrat geht in Übereinstimmung mit den kantonalen Einschätzungen von dauerhaft höheren Steuereinnahmen aus und berücksichtigt diese in der Finanzplanung 2024–2027 sowie im Budgetentwurf 2024. In Anbetracht dieser Einschätzung beantragt der Stadtrat eine Senkung des Steuerfusses um eine Zehnteleinheit auf 1,6 Einheiten ab 2024. Diese Senkung ist finanziell verkraftbar und angezeigt, um Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Der anhaltend hohe Investitionsbedarf stellt trotz erfreulichen Einnahmen finanziell und personell eine grosse Herausforderung dar. Der Stadtrat sieht sich weiterhin veranlasst, die Umsetzung der zahlreichen Projekte zu priorisieren.

Budgetentwurf 2024

Der Budgetentwurf 2024 der Stadt Luzern weist bei einem Gesamtaufwand von 714,2 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 724,2 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 10,0 Mio. Franken auf.

Der Steuerertrag wird mit 440,9 Mio. Franken bei einem Steuerfuss von 1,6 Einheiten budgetiert. Gegenüber dem Budget 2023 ist ein Mehrertrag von 56,0 Mio. Franken veranschlagt. Die Steuererträge bei den juristischen Personen entwickeln sich im Jahr 2023 weit besser als erwartet und der Stadtrat geht in Übereinstimmung mit den kantonalen Einschätzungen davon aus, dass diese Entwicklung nachhaltig ist.

Die Nettoausgaben der Direktionen betragen insgesamt 458,1 Mio. Franken. Sie steigen um 20,4 Mio. Franken bzw. 4,7 % gegenüber dem Budget 2023. Die Löhne des Verwaltungspersonals sollen im Jahr 2024 um 2 % brutto wachsen. Nebst teuerungs- und mengenbedingten Mehrausgaben führen auch Leistungsausbauten zu höheren Ausgaben. Im Sozialbereich steigen die Nettoausgaben um 6,0 Mio. Franken an (Pflegekosten, Ergänzungsleistungen, Wirtschaftliche Sozialhilfe, individuelle Prämienverbilligung, Stärkung Personalressourcen Soziale Dienste usw.). In den Bereichen Bildung, Kultur und Sport werden die Nettoausgaben um 10,4 Mio. Franken erhöht. Das Globalbudget der Volksschulen wird um 4,4 Mio. Franken erhöht, was unter anderem auf steigende Schülerzahlen und den Ausbau der Tagesstrukturen und Betreuungsangebote zurückzuführen ist. Im Bereich Kultur und Sport sind aufgrund der geplanten Umsetzung der Kulturagenda 2030 und des Sportkonzepts 2030 sowie der Anpassung des Finanzierungsschlüssels und der Leistungsanpassungen im Zweckverband grosse Kulturbetriebe Mehrausgaben von 3,5 Mio. Franken eingeplant.

Es werden Bruttoinvestitionen von 103,3 Mio. Franken bzw. Nettoinvestitionen von 101,1 Mio. Franken geplant. Davon sind 40,1 Mio. Franken im Bereich Bildung und 39,8 Mio. Franken im Bereich Umwelt und Mobilität vorgesehen.

Finanzplanung 2024–2027

Die Finanzplanung 2024–2027 zeigt im Durchschnitt ausgeglichene Rechnungsergebnisse. Dank anhaltend hohen Steuererträgen bei den juristischen Personen ist eine Steuerfusssenkung um eine Zehnteleinheit über die ganze Finanzplanperiode möglich. Die Ausgaben steigen auch in den Planjahren kontinuierlich an aufgrund von Leistungsausbau (z. B. Ausbau Tagesstrukturen und Betreuungsangebote Volksschule, Weiterentwicklung Betreuungsgutscheine), demografischen Entwicklungen (z. B. steigende Schülerzahlen, mehr pflegebedürftige Menschen) und steigenden Sozialkosten (Ergänzungsleistungen, wirtschaftliche Sozialhilfe, individuelle Prämienverbilligungen usw.).

Der Investitionsbedarf ist anhaltend sehr hoch. Investiert wird hauptsächlich in Schul- und Betreuungs-infrastrukturen, Kultur und Sport sowie Mobilität und Verwaltungsliegenschaften. Zwölf grosse Projekte beanspruchen rund 86 % des kumulierten Investitionsplafonds. Es sind dies die Schulhäuser Steinhof, Ruopigen, Littau Dorf, Moosmatt und Rönnimoos, der Sportcluster Allmend, das Neue Luzerner Theater, der Rad-/Gehweg Neustadt-/Zentralstrasse, die Umsetzung der Veloinitiative (Gegenvorschlag), das Gesamtprojekt Unterlachen, die weitere Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie das Sicherheits- und Dienstleistungszentrum auf dem ewl-Areal. Insgesamt liegt der Selbstfinanzierungsgrad deutlich unter 80 %, weshalb das Nettovermögen entsprechend abnehmen wird.

Weiter sind mehrere Gesetzesrevisionen bei Bund und Kanton pendent, die zu Mehrausgaben oder Mindererträgen führen können, die in der Finanzplanung noch nicht oder nicht vollständig berücksichtigt sind. Allfällig höhere Zahlungen in den kantonalen Finanzausgleich sind in der Planung ebenfalls noch nicht eingerechnet. Bei den Steuererträgen der juristischen Personen ist ein erhöhtes Klumpenrisiko feststellbar. Dank der guten Ergebnisse der vergangenen Jahre verfügt die Stadt Luzern über angemessene finanzielle Reserven um die Risiken tragen zu können. Der Stadtrat legt deshalb den Fokus weiterhin auf die Umsetzung des Legislaturprogramms sowie dessen Zielerreichung und wird die geplanten Projekte (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) weiterhin priorisieren.

Generell stellen gesellschaftliche und technologische Veränderungen in einem immer höheren Tempo, verbunden mit der gesteigerten Komplexität rechtlicher Rahmenbedingungen, zunehmende Anforderungen an staatliche Aufgaben und Leistungen. Die Stadt Luzern verfolgt ihre ambitionierten Ziele mit grossem Engagement. Der Stadtrat will das hohe Dienstleistungsniveau für die Wohnbevölkerung, die Arbeitstätigen und die Gäste sichern, indem er die Attraktivität und Lebensqualität der Stadt Luzern als Wohn-, Wirtschafts-, Kultur- und Freizeitstandort erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln will.

Link:
Bericht und Antrag 30/2023 «Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 mit Budgetentwurf 2024»

Name
Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027 Medienmitteilung 16.10.2023 (PDF, 222.26 kB) Download 0 Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027 Medienmitteilung 16.10.2023
Auf Social Media teilen