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17. Dezember 2021
Der Stadtrat verlängert die Bewilligungen zur befristeten Nutzung von Gastronomie-Aussenflächen auf Gesuch hin bis Ende Oktober 2022. Die vorgesehenen Baubewilligungsverfahren für die dauerhafte Erweiterung von Boulevardflächen werden weitergeführt.

Die Gastrobranche ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen. Der Stadtrat hat ab Frühling 2020 seinen Handlungsspielraum genutzt, um den Restaurants, Cafés und Bars entgegenzukommen: Die Betriebe konnten im stark vereinfachten Verfahren temporär (zusätzliche) Aussenflächen als Boulevardflächen nutzen. Zudem wurde ihnen die Nutzungsgebühr um 50 Prozent erlassen. Diese Erleichterungen wurden auch für das laufende Jahr 2021 gewährt. Ab 2022 hatte der Stadtrat ursprünglich vor, wieder zum normalen Bewilligungsverfahren zurückzukehren. Aufgrund der aktuell weiterhin schwierigen Lage ist der Stadtrat nun bereit für eine erneute Verlängerung der Flächenerweiterungen in vereinfachten, pragmatischen Verfahren. Dies auf Gesuch hin bis zum Ende der nächsten Sommersaison, dem 31. Oktober 2022. Ab 1. Januar 2022 werden wieder die reglementkonformen Nutzungsgebühren verrechnet.

Die Baubewilligungsverfahren für die dauerhafte Erweiterung von Aussengastronomieflächen werden wie vorgesehen weitergeführt. Im Wissen darum, dass diese aktuell nur bis Ende 2021 bewilligt sind, wurde im Sommer/Herbst 2021 geprüft, an welchen Orten dauerhafte Erweiterungen ermöglicht, in reduziertem Mass gewährt, oder nicht genehmigt werden könnten. Sind Gastronomie-Betriebe an einer dauerhaften Erweiterung ihrer Aussenbewirtschaftungsflächen interessiert, müssen sie wie bisher vorgesehen ein ordentliches Baugesuch einreichen – dies bis spätestens 31. Dezember 2021. Bislang sind rund 60 solcher Erweiterungsgesuche bei der Stadt eingegangen. 

Gastronomiebetriebe, die sich für eine befristete Verlängerung der erweiterten Aussenflächennutzung interessieren, sind angehalten, ihre Gesuche bis spätestens Ende Januar 2022 an die Stadt zu richten. Zudem wird mit dem Einverständnis des Kantons Hand geboten, dass auch kleine Café-/Bar-Betriebe befristet bis Ende Oktober 2022 Aussenflächen und einzelne Parkplätze zur gastronomischen Bewirtschaftung nutzen dürfen. Entsprechende Gesuche müssen ebenfalls bis spätestens 31. Januar 2022 bei der Stadt eingereicht werden.

Im Rahmen des Bewilligungsprozesses werden die Gesuche geprüft und öffentlich publiziert. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt allfälliger Einsprachen durch Anwohnende (rechtliches Gehör). 

Die Stadt freut sich, damit einen pragmatisch ausgerichteten Beitrag an die Gastronomie zur Bewältigung der ausserordentlichen Pandemiebedingungen leisten zu können. 

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Erleichterte Nutzung für Boulevardgastronomie 2022 Medienmitteilung 17.12.2021 Download 0 Erleichterte Nutzung für Boulevardgastronomie 2022 Medienmitteilung 17.12.2021
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