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20. November 2020
Der Stadtrat und die Geschäftsprüfungskommission haben sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Untersuchungsbericht der Kanzlei Recht & Governance, Bern, auseinandergesetzt. Aufgrund des Vertrauensverlusts hat der Stadtrat entschieden, die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats anzunehmen. Auch Stadtrat Martin Merki zieht sich nach Rücksprache mit dem Stadtrat aus dem Verwaltungsrat VBL zurück. Möglichst schnell soll ein Übergangs-VR eingesetzt werden. Dieser wird umgehend mit dem Verkehrsverbund Luzern und dem Bundesamt für Verkehr klären, ob und wie viel Abgeltungen in den Jahren 2010 bis 2017 zu viel bezogen wurden und zurückgezahlt werden sollen.
Im Juni hat der Stadtrat unter Einbezug der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Kanzlei Recht & Governance, Bern, den Auftrag für eine unabhängige Untersuchung erteilt. Dabei ging es um die Rolle der VBL-Gruppe, der Stadt Luzern als Eignerin und weiterer Beteiligter im Zusammenhang mit der Abgeltung von Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Der Bericht vom 9. Oktober 2020 inklusive der Beantwortung von 32 Fragen ist bei der Stadtverwaltung eingetroffen. Zwischenzeitlich haben die Mitglieder des Stadtrates, eine vom Stadtrat zusammengestellte Taskforce sowie die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates den Untersuchungsbericht gelesen und jeweils die Schlussfolgerungen daraus gezogen.
 
Anfang November wurden die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL), der Verkehrsverbund Luzern (VVL) sowie das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit dem Bericht bedient. Bis zur gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen eingetroffen. Der Stadtrat hat diese gesichtet, diskutiert und sich schliesslich entschieden, den Untersuchungsbericht ohne Schwärzungen zu publizieren. Grund dafür ist das erhebliche öffentliche Interesse an der externen Untersuchung und an den entsprechenden Erkenntnissen.
 

Schlussfolgerungen des Stadtrates

Aus dem Bericht hat der Stadtrat folgende Erkenntnisse gewonnen:
 
  • Der Untersuchungsbericht kommt zum Schluss, dass die VBL im Zeitraum von 2010 bis 2017 eine Verrechnungspraxis verfolgt hat, die zu überhöhten Abgeltungen für die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr geführt hat. Im Raum stehen verrechnete Kapitalkosten der Jahre 2010–2017, die um rund 16 Millionen Franken höher waren als die effektiven Kosten. Juristisch gibt es noch mehrere ungeklärte Fragen: Die genaue Höhe und die Modalitäten der Rückerstattung werden daher noch weiter zu verhandeln sein.
     
  • Der Bericht bestätigt die Vermutungen, dass die VBL Gewinne erzielt hat, die teilweise aus dem subventionierten Bereich des Linienverkehrs stammen. Die Grundlage dazu wurde mit der 2010 geschaffenen Holdingstruktur und der damit verbundenen Verrechnungspraxis gelegt.
     
  • Der Untersuchungsbericht gibt Hinweise zur Methode der Verrechnungspraxis. Die Ressourcen zur Leistungserbringung (Personal, Fahrzeuge, Material etc.) befinden sich in der Holdinggesellschaft (Verkehrsbetriebe Luzern AG, VBL). Diese verrechnet ihre Leistungen unter anderem an die Tochtergesellschaft, welche die Leistungen im öffentlichen Verkehr erbringt (verkehrsbetriebe Luzern AG, vbl). Die Verrechnungspreise enthalten auch kalkulatorische Zinsen auf den Anlagen. Diese verrechneten kalkulatorischen Zinsen sind höher als der effektive Zinsaufwand. Daraus resultieren bei der VBL Gewinne. Dabei zu beachten ist, dass die subventionsrechtlichen Bestimmungen für die vbl gelten, nicht aber für die Muttergesellschaft VBL.
     
  • Die Holdingstruktur und die Verrechnungspraxis wurden vom BAV in ihrem Bericht aus dem Jahr 2012 grundsätzlich als zulässig eingestuft. Der VVL meldete früh und stetig Zweifel bezüglich Transparenz und Nachvollziehbarkeit an. Die VBL verweigerte aber konsequent einen Einblick in die Unterlagen der Holding, dies mit Verweis auf die subventionsrechtlichen Zuständigkeiten. Der VVL hat zwar regelmässig auf die Probleme aufmerksam gemacht, er hat seine Forderungen aber nicht wirklich konsequent durchgesetzt.
     
  • Der Bericht kommt auch zum Schluss, dass sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der VBL AG/vbl ag nicht einwandfrei verhalten haben. Insbesondere die explizite Bestätigung in der Zielvereinbarung 2017–21, dass im abgeltungsberechtigten Regional- und Ortsverkehr keine Gewinnzuschläge bzw. Eigenkapitalzinsen eingerechnet wurden, ist gemäss unabhängiger Untersuchung nicht korrekt.
     
  • Der Bericht hält weiter fest, dass eine Absicht zur persönlichen Bereicherung weder bei der Geschäftsleitung noch beim Verwaltungsrat erkennbar sei; allerdings war die Erreichung der Zielgewinne ein Element bei der Berechnung der variablen Lohnanteile.
     
  • Der Stadtrat hat entschieden, nicht von sich aus eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der VBL einzureichen. Er geht davon aus, dass dies eher Sache des VVL oder des BAV wäre. Ob und in welchem Ausmass die Stadt zu Schaden gekommen ist, lässt sich zudem nur schwer abschätzen.
     
  • Der Bericht bescheinigt, dass der Stadtrat als Gremium keine Kenntnis über die Problematik der Holdingstruktur und der damit verbundenen Verrechnungspraxis hatte. Insbesondere hatte der Stadtrat keinen Anlass zur Annahme, dass die Dividende nur dank der beschriebenen Verrechnungspraxis und der Umgehung der gesetzlichen Vorgaben möglich war.
     
  • Der Informationsfluss zwischen dem Stadtrat als Eignervertreter und der VBL hat beidseitig nicht optimal funktioniert. Im Bericht wird wörtlich ausgeführt: «Die Einsitznahme im Verwaltungsrat erweist sich (bei der gelebten Praxis) weder als Vorteil für die Stadt noch (mangels vorhandenen Fachwissens) als nützlich für das Unternehmen».
     
  • Die VBL hat erste wichtige Schritte in die Wege geleitet: Per 1. Januar 2021 werden in Absprache mit dem VVL die Konzernstruktur angepasst und Swiss GAAP FER eingeführt.
     

Stadtrat nimmt Rücktrittsangebote an

Am 25. September 2020 hat der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG öffentlich über die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern sowie des Direktors informiert. Das Verhältnis zur Stadt und insbesondere zum Stadtrat sei «zerrüttet».
 
Nachdem der Stadtrat den Untersuchungsbericht zur VBL AG/vbl ag gelesen hat, traf er sich mit dem Verwaltungsrat zu einer Aussprache. Dabei informierte der Stadtrat, dass er die Rücktrittsangebote von drei Mitgliedern des Verwaltungsrats unabhängig von den Ergebnissen des Untersuchungsberichts annimmt. Nach der nicht abgesprochenen und einseitigen öffentlichen Information des Verwaltungsrats sei das Vertrauensverhältnis stark belastet. Dass der Verwaltungsrat der Verkehrsbetriebe Luzern AG in seiner Stellungnahme an die Kanzlei Recht & Governance eine komplette oder teilweise Veröffentlichung des Untersuchungsberichts in Aussicht gestellt hat, war aus Sicht des Stadtrates ein nicht wiedergutzumachender Vertrauensmissbrauch gegenüber der Stadt als Auftraggeberin des Berichts. Die Erkenntnisse aus dem Bericht haben den Stadtrat in seinem Entscheid weiter bestärkt.
 
An der Aussprache zwischen Stadtrat und Verwaltungsrat VBL wurde gemeinsam festgehalten, dass der Übergang geordnet erfolgen soll. Dies bedeutet, dass der Stadtrat als Vertreter der Alleinaktionärin möglichst rasch an einer ausserordentlichen Generalversammlung einen Übergangs-Verwaltungsrat aus mindestens drei Personen bestimmen wird. Bis dahin bleiben die bestehenden Mitglieder des Verwaltungsrats VBL in der Verantwortung. Die Finanzdirektion als zuständige Stelle für das Beteiligungsmanagement wird zu Handen des Stadtrates Vorschläge erarbeiten. Für den Übergangs-VR geht es zuerst darum, die Krise zu bewältigen. Der Stadtrat hofft, den definitiven oder zumindest erweiterten Verwaltungsrat an der ordentlichen Generalversammlung nächstes Jahr wählen zu können.
 
Auf das Rücktrittsangebot des Direktors der VBL tritt der Stadtrat nicht ein. Das liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrats.


Martin Merki zieht sich aus dem VR VBL zurück

Der Untersuchungsbericht zeigt gut auf, dass auf Basis von Beteiligungsreglement und Richtlinie die Rolle des städtischen Vertreters im Verwaltungsrat der VBL zu wenig geklärt ist. Der Bericht rät, die Einsitznahme von Mitgliedern des Stadtrates kritisch zu hinterfragen und verweist darauf, dass gemäss neuerer Lehre «auf die Einsitznahme mit Vertretungen der Exekutive im Regelfall zu verzichten sei». Martin Merki hat deshalb dem Stadtrat bekannt gegeben, dass er sich aus dem Verwaltungsrat der VBL zurückzieht. Der Stadtrat unterstützt dieses Vorgehen. Martin Merki ist es ein Anliegen, damit auch den Weg frei zu machen für einen Neuanfang mit einem vollständig neu besetzten Verwaltungsrat. Er kann sich so voll auf seine Aufgabe als Sozial- und Sicherheitsdirektor konzentrieren. Zudem ist er zusammen mit dem Führungsstab und den Dienstabteilungen momentan als oberster Leiter der städtischen Krisenorganisation besonders stark mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie gefordert.
 
Der Stadtrat prüft, ob die städtische Vertretung im Übergangs-Verwaltungsrat der VBL durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewährleistet werden kann. Dadurch gewinnt der Stadtrat bei den notwendigen Aufbereitungsarbeiten und Diskussionen rund um die VBL wieder mehr Handlungsspielraum und Entscheidungsfähigkeit, denn der Stadtrat kann auch bei diesen Themen wieder in vollständiger Zusammensetzung tagen. Martin Merki befand sich bisher bei Beratungen und Beschlüssen im Zusammenhang mit der VBL im Ausstand.
 

Beteiligungsmanagement soll überprüft werden

Der Stadtrat will mit den Erkenntnissen aus dem Untersuchungsbericht die Public Corporate Governance (PCG) überprüfen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob am Grundsatz festgehalten wird, wonach die Stadt mit einem Mitglied des Stadtrates in den bedeutenden Beteiligungen vertreten sein soll. Bei der allfälligen Revision der PCG sind zumindest die Pflichten des städtischen Vertreters in Bezug auf den Informationsaustausch sowie die Umsetzung der Eignerziele zu präzisieren. Es sind gegebenenfalls Mandatsverträge zu erarbeiten. Auch die Rolle der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates ist aus Sicht des Stadtrates zu prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grosse Stadtrat Vorgaben für wichtige Beteiligungen beschliessen kann.
 

Zukünftig gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit erwartet

Der Stadtrat hält an seinen in den Antworten zu den dringlichen Interpellationen 388 und 389 vom Frühjahr 2020 festgehaltenen Grundsätzen fest. Es war und ist ihm wichtig, dass der VVL und die vbl die Angelegenheit und insbesondere die Höhe der Abgeltungen 2010–2017 miteinander klären. Zu hoch geflossene Subventionen an die vbl sollen vollumfänglich zurückbezahlt werden. Der Stadtrat erwartet eine tragfähige Lösung für eine zukünftige gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten; insbesondere zwischen vbl, VVL und BAV. Die vom Stadtrat unter Einbezug der Geschäftsprüfungskommission in Auftrag gegebene Untersuchung sowie die Publikation des Berichts der Kanzlei Recht & Governance erachtet er als wichtigen Beitrag zur vollumfänglichen Transparenz und zur lückenlosen Aufklärung.
 
Beilage:
Bericht von Recht und Governance, Bern, vom 9. Oktober 2020 zur externen Untersuchung der Verkehrsbetriebe Luzern AG / vbl verkehrsbetriebe luzern ag
Name
Publikation Untersuchungsbericht VBL-vbl Medienmitteilung 20.11.2020 (PDF, 316.23 kB) Download 0 Publikation Untersuchungsbericht VBL-vbl Medienmitteilung 20.11.2020
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