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GESUCH um Verwendung von Schiesspulver, an historischen Anlässen und Bräuchen

Nach § 6 der Vollzugs-VO zum Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) sind

Gesuche mindestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Luzerner Polizei einzureichen.

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