– Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz: Bushaltestelle Ruopigen Zentrum
– Urnengang vom 27. September 2026: Vorlagen zur städtischen Volksabstimmung
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)
Im Auftrag des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.
Die Stadt Luzern begrüsst die Bestrebungen, die AHV stärker an die unterschiedlichen Erwerbs- und Lebensverläufe der Versicherten anzupassen. Eine stärkere Flexibilisierung des Rentenbezugs erscheint grundsätzlich sinnvoll, sofern eine angemessene Abstimmung mit den übrigen Sozialversicherungen und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sichergestellt wird. Insbesondere unterstützt wird die Prüfung eines Schwerarbeitsmodells. Ein solches trägt den unterschiedlichen Belastungen im Erwerbsleben Rechnung und sollte sowohl körperliche als auch psychische Belastungen berücksichtigen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind anhand nachvollziehbarer und objektiver Kriterien festzulegen. Zurückhaltend beurteilt die Stadt Luzern hingegen Modelle, die primär auf die Anzahl Beitragsjahre abstellen, sowie die Einführung eines sozialen Vorbezugs der AHV-Rente. Hierfür fehlen derzeit ausreichende Grundlagen, um die Auswirkungen auf die Versicherten und die übrigen Systeme der sozialen Sicherheit verlässlich beurteilen zu können. Insgesamt erachtet die Stadt Luzern die Weiterentwicklung differenzierter Rentenmodelle als zielführender als eine generelle Erhöhung des Referenzalters. Lösungen, welche die unterschiedlichen Belastungen und Lebensrealitäten der Versicherten berücksichtigen, versprechen eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz und tragen den heutigen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes besser Rechnung.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz: Bushaltestelle Ruopigen Zentrum
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Anlagen des öffentlichen Verkehrs dazu, diese behindertengerecht anzupassen. Die Stadt Luzern als Eigentümerin der Bushaltestellen auf Gemeindestrassen ist dabei, diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen. Die Stimmbevölkerung hat dafür am 31. Mai 2019 einen Kredit von 39,69 Mio. Franken bewilligt. Mit vorliegendem Projekt sollen die beiden Haltekanten der Haltestelle Ruopigen Zentrum mit einem Sonderbord ausgestattet werden, welches den niveaugleichen Einstieg ermöglicht. Neu werden beide Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen ausgeführt. Stadtauswärts ist der Bus für Autos und Velos weiterhin überholbar. Stadteinwärts kann der Bus nur noch von Velofahrenden überholt werden. Zusammen mit dem Umbau der Bushaltestellen wird ebenfalls die Entwässerung der Strasse saniert und die öffentliche Beleuchtung ertüchtigt. Ebenfalls wird die Wasserleitung teilweise erneuert.
Die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, d. h. von Mittwoch, 15. Juli 2026, bis und mit Montag, 3. August 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, bei der Anmeldung oder auf www.planauflage.stadtluzern.ch zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten zur Einsichtnahme: Werktags 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr (freitags bis 16 Uhr). Auskünfte erteilt auf Voranmeldung während der öffentlichen Auflage zu Bürozeiten der Projektleiter des Tiefbauamts der Stadt Luzern, Projektleiter Manuel Roos (Tel. 041 208 88 85). Der Baustart ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Urnengang vom 27. September 2026: Vorlagen zur städtischen Volksabstimmung
Der Stadtrat hat die folgenden städtischen Abstimmungsvorlagen auf den Sonntag, 27. September 2026, angesetzt:
- Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern
Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen in der Woche vom 1. bis 4. September 2026.
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| Kurzinformationen des Stadtrates vom 08.07.2026 (PDF, 115 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 08.07.2026 |