Bericht und Antrag 16/2026: «Wirtschaftlich Sozialhilfe / Existenzsicherung (ESI). Anwendung Ressourcen- und Controllinginstrument. Sonder- und Nachtragskredit»
Da die Fallzahlen in der wirtschaftlichen Sozialhilfe seit Mitte 2025 deutlich gestiegen sind, beantragt der Stadtrat eine Aufstockung der personellen Ressourcen bei den Sozialen Diensten der Stadt Luzern. Mit durchschnittlich 81 Fällen pro 100 Stellenprozenten liegt die Belastung über dem im Ressourcen- und Controllinginstrument (RCI) festgelegten Richtwert von 75 Fällen. Gleichzeitig werden die einzelnen Dossiers zunehmend komplexer und zeitintensiver.
Der Sozialkommission ist es ein grosses Anliegen, die Qualität der Fallführung zu sichern und die Mitarbeitenden nachhaltig zu entlasten, um langfristige Überlastung zu vermeiden. Alle Mitglieder der Kommission anerkennen das RCI als geeignetes Instrument für eine dynamische Ressourcensteuerung. Dafür sollen insgesamt 240 Stellenprozente geschaffen werden:160 in der Fallführung und 80 in der Sachbearbeitung.
Einige Kommissionsmitglieder stellten jedoch die Frage, wie innerhalb des Systems frühzeitig reagiert werden könne, bevor die Fallzahlen stark ansteigen. Ergänzend wurde angeregt zu prüfen, wie eine messbare Entlastung der Mitarbeitenden gefördert werden kann.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat wiederkehrende jährliche Mittel von 320’000 Franken sowie einen Nachtragskredit von 160’000 Franken für das Jahr 2026.
Die Sozialkommission stimmte dem Sonderkredit von 3,2 Mio. Franken mit 9 zu 0 Stimmen zu; der Nachtragskredit von 160’000 Franken wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
Der Bericht und Antrag wird voraussichtlich an der Ratssitzung vom 25. Juni 2026 behandelt.
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| Sozial- und Sicherheitskommission Medienmitteilung 03.06.2026 (PDF, 107 kB) | Download | 0 | Sozial- und Sicherheitskommission Medienmitteilung 03.06.2026 |