Interview: Oliver Frei
Was regelt eine Bau- und Zonenordnung (BZO)?
Die BZO ist ein zentrales Instrument für die Entwicklung der Stadt. Sie regelt, wo, wie hoch und dicht und für welche Nutzungen in Luzern gebaut werden darf.
Der Entwurf der neuen BZO liegt zum zweiten Mal öffentlich auf. Weshalb ist eine zweite Auflage notwendig?
Im März 2024 hat das Parlament den ersten Entwurf zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Die kritisierten Punkte wurden im Nachgang gemeinsam mit den Fachleuten und der dafür zuständigen Kommission überarbeitet. Uns war es ein Anliegen, dass wir keine Zeit verlieren und dass sich Bauwillige schnell wieder auf klare und verlässliche Regeln verlassen können. Die vorgenommenen Anpassungen sind nun nochmals öffentlich aufzulegen, um die Wahrung der privaten Interessen sicherzustellen.
Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber der ersten Auflage?
Neu gelten einheitliche Gesamthöhen für Hanglagen und die Ebene. Die Gesamthöhen bis 17 Meter werden um einen Meter erhöht und es erfolgt keine Differenzierung mehr zwischen Schräg- und Flachdach. Als Kompensation zur Erhöhung darf das Gelände entlang der talseitigen Fassaden künftig nicht mehr abgegraben werden. Weiter wird die Überbauungsziffer generell um 10 Prozent erhöht und zugleich eine Mindestfläche für Balkone vorgeschrieben. Auch wurden die Bestimmungen zu den Ortsbildschutzzonen überarbeitet und präzisiert. Zudem erfolgen verschiedene Umzonungen im öffentlichen Interesse, die eine flexiblere Nutzung von Grundstücken ermöglichen.
Welche Vorlage gilt nun für Bauvorhaben?
Bis zur Genehmigung der BZO müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Alternativ können Baugesuche ab sofort auch nur nach der neuen BZO geplant und eingegeben werden. Die Bewilligung kann in diesen Fällen aber erst nach der Genehmigung der BZO erfolgen.
Was geschieht nach der zweiten öffentlichen Auflage und wann ist der Prozess voraussichtlich abgeschlossen?
Nach der zweiten öffentlichen Auflage werden bei Bedarf Einspracheverhandlungen geführt und der Stadtrat wird entscheiden, ob weitere Anpassungen erforderlich sind. Schliesslich beantragt der Stadtrat dem Parlament, über die Änderungen und Einsprachen zu entscheiden. Die vom Parlament beschlossene BZO wird danach zur Genehmigung beim Regierungsrat des Kantons Luzern eingereicht werden. Diese wird Mitte 2027 erwartet. Ab dann ist nur noch die neue BZO gültig.