– Feuerwehr Stadt Luzern – Beförderungen Frühjahr 2026
– Behördenmitglied Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – Neues Mitglied
– Haltung des Stadtrates zur Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der Planungs- und Bauverordnung (PBV) zur Umsetzung RPG 2
Verkehrskommission der Stadt Luzern (VKL) – Mutationen
Der Stadtrat hat Barbara Küttel als Vertreterin der GRÜNEN/JG-Fraktion des Grossen Stadtrates sowie Elena Wiss als Vertreterin von Pro Velo neu als Mitglieder in die Verkehrskommission gewählt. Barbara Küttel übernimmt die Nachfolge von Judit Aregger, die Anfang März 2026 aus dem Grossen Stadtrat der Stadt Luzern sowie als Präsidentin und Mitglied der Verkehrskommission zurückgetreten ist. Elena Wiss ersetzt als Vertreterin von Pro Velo in der VKL Carmen Amrein.
Bei der Verkehrskommission der Stadt Luzern (VKL) handelt es sich um eine stadträtliche Kommission, die über Verkehrsplanungen und -massnahmen informiert wird und Empfehlungen an den Stadtrat beschliessen kann.
Weitere Informationen sowie die vollständige Mitgliederliste der Verkehrskommission sind auf der Website der Stadt Luzern abrufbar.
Feuerwehr Stadt Luzern – Beförderungen Frühjahr 2026
Der Stadtrat hat auf Vorschlag der Feuerwehrkommission per 7. Mai 2026 folgende Beförderungen bei der Feuerwehr Stadt Luzern beschlossen:
- Soldat Furrer Valentino
Beförderung zum Leutnant
- Soldat Manigk Marcel
Beförderung zum Leutnant
Soldat Furrer Valentino und Soldat Manigk Marcel absolvierten vom 13. bis 17. April 2026 erfolgreich den zweiten Teil des Offizierskurses 2025/2026 in Vitznau und wurden am 17. April 2026 durch das kantonale Feuerwehrinspektorat zu Feuerwehroffizieren brevetiert.
Der Stadtrat, der Feuerwehrkommandant und die Feuerwehrkommission danken den Beförderten für ihre Bereitschaft zur Übernahme der neuen Aufgaben mit grösserer Verantwortung und wünschen ihnen Erfolg im weiteren Wirken zugunsten der Bevölkerung der Stadt Luzern.
Behördenmitglied Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – Neues Mitglied
Nachdem die langjährige Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern, Angela Marfurt, ihre vorzeitige Pension per Ende April 2026 angekündigt hat, wurde das Behördenmitglied Remo Baumgartner als ihr Nachfolger für das Präsidium gewählt. Um die daraus entstehende Vakanz zu füllen, hat der Stadtrat die Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz dazu ermächtigt, Róisín Dubach als neues Behördenmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern anzustellen.
Róisín Dubach hat Jahrgang 1980 und hat 2007 das Anwaltspatent im Kanton Luzern erworben. Zuletzt arbeitete sie als Behördenmitglied bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zug. Dubach bringt damit Erfahrung als Juristin bzw. Anwältin mit und kennt die Herausforderungen und Arbeitsprozesse bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Weitere Informationen zur Kindes- und Erwachsenenschutzbörde sind auf der Website der Stadt Luzern abrufbar.
Haltung des Stadtrates zur Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der Planungs- und Bauverordnung (PBV) zur Umsetzung RPG 2
Das Bundesparlament hat die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) im Sommer 2023 verabschiedet. Da kein Referendum ergriffen wurde, tritt das Gesetz gestaffelt per 1. Juli 2026 in Kraft. Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Planungs- und Bauverordnung (PBV) setzt der Kanton Luzern die neuen Vorgaben um. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern hat unter anderem die Stadt Luzern zur Vernehmlassung eingeladen.
Zentrale Elemente der Teilrevision zur Umsetzung von RPG 2 sind die Einführung einer Abbruchprämie, strengere Regeln zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie die stärkere Gewichtung von Landwirtschaft und Geruchsüberlagerungszonen. Mit diesen Änderungen ist die Stadt Luzern einverstanden.
Zudem plant der Kanton, den Gemeinden künftig eine einheitliche Baubewilligungsplattform vorzuschreiben. Zwar soll der Kanton diese unter Mitwirkung der Gemeinden bestimmen, doch der grundlegende Systementscheid läge nicht mehr bei den Gemeinden selbst. Die Gemeinden haben jedoch über Jahre hinweg mit erheblichem finanziellem und personellem Aufwand leistungsfähige und praxiserprobte Fachanwendungen aufgebaut und laufend weiterentwickelt. Eine kantonale Einheitslösung würde diese Investitionen weitgehend entwerten, bestehendes Fachwissen verdrängen und funktionierende Strukturen ohne zwingenden Anlass ersetzen. Ein solcher Paradigmenwechsel erscheint weder wirtschaftlich noch sachlich überzeugend. Hinzu kommt die Gefahr einer starken Abhängigkeit von einem einzigen System und Anbieter. Technische Probleme, Verzögerungen bei Weiterentwicklungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten des Anbieters hätten unmittelbare Auswirkungen auf sämtliche Gemeinden. Frühere Erfahrungen zeigen, dass zentralisierte Lösungen erhebliche Risiken mit sich bringen können. Es ist deshalb entscheidend, dass die Gemeinden auch künftig selbst wählen können, welche Softwarelösung ihren betrieblichen und organisatorischen Bedürfnissen am besten entspricht. Die eCH-StandardsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bieten dafür bereits eine tragfähige Grundlage: Sie sichern den Datenaustausch zwischen Kanton und Gemeinden, ohne die Kommunen auf ein einziges System festzulegen. Statt neue zentrale Abhängigkeiten zu schaffen, sollte der Kanton konsequent auf offene Standards setzen. Das würde nicht nur den Handlungsspielraum der Gemeinden erhalten, sondern auch ihre Verantwortung und Innovationskraft nachhaltig stärken.
Auf der städtischen Webseite unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
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| Kurzinformationen des Stadtrates vom 06.05.2026 (PDF, 121 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 06.05.2026 |