Interview: Simon Rimle
Weshalb wird in der Stadt Luzern der Mindestlohn eingeführt?
Der Grosse Stadtrat hat im Mai 2024 der im Jahr 2023 eingereichten Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» und dem Mindestlohnreglement zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des Reglements und der Verordnung setzt dies der Stadtrat nun um. Ziel ist, in der Stadt Luzern faire Löhne sicherzustellen.
Wer soll davon profitieren?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmenden, die ihre Arbeitsleistung auf dem Gebiet der Stadt Luzern erbringen und der AHV-Beitragspflicht unterstehen. Bestimmte Arbeitsverhältnisse sind vom Mindestlohn allerdings ausgenommen. Zum Beispiel Schulkinder unter 18 Jahren, Lernende, Au-pairs und Personen, die ein Praktikum machen oder an Programmen zur beruflichen Integration teilnehmen. Zudem gilt der Mindestlohn nicht für Arbeitnehmende, die für ausserkommunale Arbeitgebende Aufträge in der Stadt erledigen.
Wie hoch wird der Mindestlohn?
Er wird mindestens 22 Franken pro Stunde betragen, wobei 2022 als Basisjahr dient. Der Mindestlohn wird jährlich aufgrund der Jahresteuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise und der Nominallohnentwicklung berechnet und kommuniziert. Diese Berechnungsgrundlagen sind jeweils erst im Herbst vollständig bekannt. Im Oktober 2025 wird also bekannt sein, welcher Mindestlohn für 2026 gilt.
Wie wird kontrolliert?
Es soll eine Kommission Mindestlohn gebildet werden, die sich aus je zwei Vertretungen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden sowie einer Vertretung der Stadtverwaltung zusammensetzt. Diese definiert die zu kontrollierenden Fokusbranchen und kann auch kontaktiert werden, sollte es Hinweise für Verstösse gegen den Mindestlohn geben. Der Stadtrat wird eine Kontrollstelle bezeichnen, die die von der Kommission definierten Fokusbranchen kontrollieren soll.
Was passiert bei Verstössen?
Stellt die Kontrollstelle Verstösse fest, kann gegen die betreffenden Arbeitgebenden gegebenenfalls Strafanzeige erhoben werden. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstösse werden mit Busse bestraft.
Erwarten Sie wie in anderen Städten auch Widerstand gegen die Einführung?
Auch in Luzern ist ein Gang vor Gericht möglich. In diesem Fall hätte das Kantonsgericht über die rechtliche Zulässigkeit des städtischen Mindestlohns zu befinden. Im Sinne der Menschen, die das Anliegen unterstützt haben, und in Umsetzung des parlamentarischen Willens hoffe ich allerdings, dass alle hinter der Umsetzung des Mindestlohns stehen werden. Das Anliegen der Initiative ist einfach und berechtigt: Es fordert faire Löhne in der Stadt Luzern, von denen die Menschen leben können.