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28. Mai 2021
Die Stadt Luzern plant, auf der Rothenhalde und auf einem Abschnitt der Reusseggstrasse Tempo 30 einzuführen. Dadurch kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.

Die Rothenhalde ist der letzte Abschnitt im Wohngebiet zwischen der Ruopigenstrasse und der Rothenstrasse, der noch nicht in die Tempo-30-Zone integriert ist. Die Einführung von Tempo 30 auf der Rothenhalde wurde unter anderem vom Quartierverein Reussbühl gewünscht. Die Stadt Luzern hat deshalb ein Verkehrsgutachten erstellen lassen. Es zeigt, dass auf der Rothenhalde eine Temporeduktion zweck- und verhältnismässig ist. Dadurch kann die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere der Schulkinder und älterer Menschen, erhöht werden. 

Auch auf der Reusseggstrasse soll im Abschnitt zwischen dem Kreisel und dem Wendeplatz Tempo 30 eingeführt werden. Grund dafür ist der starke Lastwagenverkehr in Kombination mit dem Fussverkehr zwischen den Gewerbebetrieben. Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone können die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht und die Nutzungsansprüche an die Strasse besser aufeinander abgestimmt werden. Wie auch bei der Rothenhalde zeigt das Gutachten, dass keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss zu erwarten sind. 

Die Einführung von Tempo 30 auf den beiden Strassen ist im Verlauf der Sommerferien geplant. Die Verkehrsanordnungen und die Verkehrsgutachten können vom 1. bis 30. Juni 2021 im Tiefbauamt, Industriestrasse 6, 2. Stock, jeweils an den Werktagen von 8 bis 17 Uhr eingesehen werden.

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Rothenhalde und Reusseggstrasse Tempo 30 Medienmitteilung 28.05.2021 (PDF, 12.41 kB) Download 0 Rothenhalde und Reusseggstrasse Tempo 30 Medienmitteilung 28.05.2021