– Haltung des Stadtrates zur eidgenössischen Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk
Haltung des Stadtrates zur kantonalen Vernehmlassung zur Teilrevision des Stipendienwesens.
Der Stadtrat unterstützt die Vernehmlassungsvorlage im Grundsatz und begrüsst insbesondere die Absicht, das Stipendienwesen zu attraktivieren. Der Stadtrat ersucht in seiner Stellungnahme jedoch darum, weitere Punkte zu prüfen, welche zu einer zusätzlichen Verbesserung des Stipendienwesens beitragen würden.
So soll auch bei unter 25-jährigen Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anrechnung einer zumutbaren Elternleistung verzichtet werden. Ausserdem sollen bei Aus- und Weiterbildungen nicht nur Darlehen, sondern auch Stipendien gewährt werden können. Auf die Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse von Stiefelternteilen bei der Bemessung von Stipendien und Darlehen soll verzichtet werden. Dies erscheint dem Stadtrat nicht sachgemäss. Weiter soll die Alterslimite von 50 Jahren für die Gewährung von Stipendien aufgehoben oder zumindest angehoben werden. Dies erscheint angesichts der teilweise erschwerten Integration von älteren Arbeitenden als sinnvoll.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zur eidgenössischen Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk (Umsetzung der Motion 20.3237).
Im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk teilzunehmen.
Der Stadtrat begrüsst die Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) zur Vereinfachung und Beschleunigung des Mobilfunkausbaus. Gleichzeitig bestehen Zweifel, ob die angestrebte Verfahrensbeschleunigung mit der vorliegenden Ausgestaltung tatsächlich erreicht werden kann.
Eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung bei gleichbleibend hohem Schutz von Bevölkerung und Umwelt ist aus Sicht der Stadt Luzern wichtig. Bei der Umsetzung besteht jedoch Klärungsbedarf. Die neuen Verfahren müssen klar mit den bestehenden Baubewilligungsverfahren abgestimmt und die Zuständigkeiten eindeutig geregelt werden. Auch eine präzisere Definition des Anlagebegriffs – etwa bei Mikrozellen – ist erforderlich. Zudem fordert die Stadt mehr Transparenz, insbesondere beim Zugang zu Bewilligungs- und Betriebsdaten.
Abzulehnen ist eine Inbetriebnahme von Anlagen ohne ordentliches Verfahren. Unklare Begriffe wie «Dringlichkeit» oder «Versorgungssicherheit» dürfen nicht zu Rechtsunsicherheit führen. Andernfalls drohen zusätzliche Einsprachen und komplexere Verfahren, was dem Ziel der Beschleunigung widersprechen würde.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
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| Kurzinformationen des Stadtrates vom 11.03.2026 (PDF, 99 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 11.03.2026 |