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28. November 2025
Der Grosse Stadtrat hat die Motion 128 «Aufhebung des Reglements über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Stadt Luzern» für erheblich erklärt. Die Motion fordert, dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Mindestlohnreglement) zu unterbreiten. Der Stadtrat wird diesen Auftrag nun umsetzen und zuhanden des Parlaments eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Bis ein endgültiger städtischer Entscheid vorliegt, sieht sich der Stadtrat jedoch weiterhin durch das Mindestlohnreglement dazu verpflichtet, den Mindestlohn einzuführen. Das Mindestlohnreglement und die dazugehörige Verordnung treten somit per 1. Januar 2026 in Kraft. Der Mindestlohn von Fr. 22.75 wird ab diesem Datum gelten. Bis zu einem definitiven politischen Entscheid wird er jedoch nicht kontrolliert.

Im Detail

Gemäss der am 27. November 2025 für erheblich erklärten Motion 128 wird der Stadtrat voraussichtlich im Frühling 2026 dem Parlament einen Bericht und Antrag zur Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Mindestlohnreglement) vorlegen. Bis zu einer definitiven politischen Entscheidung in der Stadt Luzern, ob das Mindestlohnreglement aufgehoben wird, sollen das Reglement und damit ein Mindestlohn von Fr. 22.75 Gültigkeit haben.

Kontrollen werden vorerst keine durchgeführt – sind aber rückwirkend möglich

Bis eine definitive Entscheidung auf Stadtebene vorliegt, baut der Stadtrat keine Kontrollstrukturen auf. Das heisst: Es gibt vorerst keine Kontrollstelle, die Mindestlohnkontrollen in den Betrieben durchführt und auch keine «Kommission Mindestlohn», die definiert welche Fokusbranchen kontrolliert werden. Falls das Mindestlohnreglement nicht aufgehoben wird, wird der Stadtrat die entsprechenden Kontrollstrukturen später einrichten. In diesem Fall sind auch rückwirkende Kontrollen des Mindestlohns möglich – und zwar für die Zeit ab Inkraftsetzung am 1. Januar 2026. So wird sichergestellt, dass Arbeitnehmende, die vom Mindestlohn profitieren, keinen Nachteil erleiden.

Inkraftsetzung entspricht gegenwärtiger Verpflichtung

Wie er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 128 erwähnt hat, hält der Stadtrat trotz der Erheblicherklärung der Motion daran fest, den Mindestlohn per 1. Januar 2026 einzuführen. Für Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz entspricht dieses Vorgehen des Stadtrates der weiterhin geltenden Verpflichtung: «Bis zu einem definitiven politischen Entscheid auf Gemeindeebene, ob das Mindestlohnreglement aufgehoben werden soll oder nicht, sieht sich der Stadtrat weiterhin in der Pflicht und in der sozial- und wirtschaftspolitischen Verantwortung den Mindestlohn am 1. Januar 2026 einzuführen.»

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Mindestlohn Motion 128 Erheblichkeitserklärung Medienmitteilung 28.11.2025 (PDF, 102.47 kB) Download 0 Mindestlohn Motion 128 Erheblichkeitserklärung Medienmitteilung 28.11.2025