Der ALI-Fonds (Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz) unterstützt Massnahmen zur Stärkung der Innenstadt als Marktplatz. Der ALI-Fonds und die ALI-Kommission bestehen seit 1997. Die Finanzierung erfolgt jährlich aus den Parkingmeter-Einnahmen der Stadt Luzern. Das Reglement wurde 2025 totalrevidiert (B+A 24/2025) und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Aktuelles
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Förderinstrument für die Luzerner Innenstadt
Gewerbetreibende aus dem Detailhandel, der Gastronomie und Hotellerie, dem verarbeitenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor, Kulturschaffende und zahlreiche weitere Organisationen wie z. B. Quartiervereine tragen wesentlich zur Attraktivität der Luzerner Innenstadt als Lebens-, Erlebnis- und Einkaufsort bei. Der ALI-Fonds ist ein Förderinstrument, das dieses Engagement finanziell gezielt unterstützt.
Zweck und Ziele
Der Zweck des ALI-Fonds ist die Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz. Der Begriff «Marktplatz» wird dabei ganzheitlich interpretiert: Die Innenstadt soll ein Ort des Austausches, der Begegnung und der Interaktion sein, sowohl im wörtlichen Sinne als Handelsplatz als auch im übertragenen Sinne als Raum für gesellschaftliches Leben. Der ALI-Fonds unterstützt dabei Massnahmen, die diesen Marktplatz-Charakter stärken und zur Belebung, Aufenthaltsqualität und positiven Wahrnehmung der Innenstadt beitragen.
Reglement
Das Reglement über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz (ALI-Fonds-Reglement) bildet die gesetzliche Grundlage. Es regelt unter anderem folgende Punkte:
Geltungsbereich (Perimeter)
Mit den vorhandenen Mitteln sollen vorwiegend innovative Projekte und Aktivitäten zu Gunsten der Luzerner Innenstadt unterstützt werden. Der Perimeter umfasst gemäss unten stehendem Plan primär das Stadtgebiet von Altstadt, Kleinstadt, Hirschmatt, Neustadt sowie Himmelrich/Neubad und reicht von der Industriestrasse/Unterlachen bis hin zur Tribschenstrasse, Bruchstrasse sowie zur Zürich- und Baselstrasse. Es können aber auch breit abgestützte Massnahmen mit grossem Potenzial zur Attraktivierung der Stadt Luzern ausserhalb des Perimeters unterstützt werden.
Förderkriterien
Mit den Fondsmitteln werden Projekte und Aktionen unterstützt. In der Regel werden keine Partnerschaften eingegangen und es wird keine Strukturunterstützung gewährt. Weiter werden keine einzelnen gewinnorientierten Unternehmen und Organisationen unterstützt. Ausgenommen ist nur die Unterstützung der Startphase von zeitlich beschränkten Pop-ups sowie Zwischennutzungen.
Fondseinlage
Die Fondseinlage richtet sich nach Art. 12 des Reglements über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren vom 12. November 2020 (Parkgebührenreglement) und beträgt jährlich 500'000 Franken.
Organisation
Gesuche sind in schriftlicher Form und mit einem Projektbeschrieb bei der Fachstelle Wirtschaft (Finanzdirektion) einzureichen. Die Fondsverwaltung (ALI-Kommission) entscheidet über die zweckmässige Verwendung des Fonds und beurteilt alle Gesuche auf ihre Förderungswürdigkeit. Die Fondsverwaltung besteht aus fünf Mitgliedern aus den Branchen Detailhandel, Gastronomie und Hotellerie und dem Bereich Quartiere sowie zwei Mitgliedern aus der Stadtverwaltung (Wirtschaft und Kultur).
Die ALI-Kommission freut sich auf zahlreiche interessante Gesuche. Für Fragen und Anliegen rund um den ALI-Fonds steht die Fachstelle Wirtschaft als Geschäftsstelle des ALI-Fonds gerne zur Verfügung.
Dokumente
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Behörden
| Name | Telefon | Kontakt |
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| ALI-Fonds | +41 41 208 70 55 | Kontaktformular |
Kontakt
Fachstelle Wirtschaft
Hirschengraben 17
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T +41 41 208 83 69
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