Zweck
Die Nutzung von Schulräumen und Sportanlagen ist vorwiegend Vereinen, Organisationen, Institutionen und losen Gruppen aus der Stadt Luzern vorbehalten. Die Räume und Anlagen stehen nicht zur Verfügung für:
- Privatpersonen / Einzelpersonen
- private Festanlässe (Geburtstagsfeiern u.Ä.)
- politische Kundgebungen
- Veranstaltungen mit rassistischem, diskriminierenden oder sexistischem Inhalt
Reservation
- Reservationsgesuche müssen mindestens drei Wochen vor der ersten Nutzung schriftlich beantragt werden.
- Es können keine Räume provisorisch reserviert werden. Die Reservation tritt erst mit Erhalt der Bestätigung in Kraft.
- Mindestens 5 Tage vor der ersten Belegung ist mit dem zuständigen Hauswart Kontakt aufzunehmen.
Reguläre Nutzungszeiten
Die Sporthallen und Räume in Schulanlagen stehen grundsätzlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung.
- Montag bis Freitag ab 18 bis 22 Uhr
- An den Wochenenden auf Anfrage
Belegungen in den Schulferien sowie an Feiertagen müssen separat angefragt werden und sind nur in begründeten Fällen möglich.
Stornierungen
Stornierungen müssen mindestens drei Arbeitstage vor dem Nutzungstermin schriftlich gemeldet werden. Ansonsten wird die Gebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Priorisierung der Nutzungen
Richtlinien für die Vergabe von Sportanlagen
- Vereine mit Sitz in der Stadt Luzern haben Priorität.
- Trainingszeiten werden gemäss freien Kapazitäten vergeben.
- Langjährige Nutzungen haben Vorrang, es sei denn, es liegt eine klare Begründung vor (bspw. Änderung der Infrastruktur nach Umbau/Sanierung).
Nutzungszeiten bis 20 Uhr sind primär für den Jugendsport vorgesehen.
- Bei Konflikten: Meisterschaftsteams haben Vorrang.
Richtlinien für Aussenfelder
Gleiche Kriterien wie bei Hallen. Im Weiteren gilt:
- Rasen muss bespielbar sein (abhängig vom Wetter)
- Bei schlechtem Wetter wird Kunstrasen genutzt.
- Jedes Team bekommt eine Umkleidemöglichkeit.
- Bei Konflikten: Meisterschaftsteams haben Vorrang.