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4. März 2026
Die Sozial- und Sicherheitskommission (SSK) des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2026 den Bericht und Antrag (B+A) 1/2026: «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Erhöhung Stellenetat. Sonder- und Nachtragskredit» und den B+A 2/2026: «Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aufhebung. Abschreibung der Motion 128» behandelt. Die Kommission folgt den beiden Anträgen des Stadtrates und empfiehlt dem Grossen Stadtrat, dem Sonder- und Nachtragskredit für die Erhöhung des Stellenetats der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zuzustimmen und das Reglement über den sozialpolitischen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aufzuheben.

Im Detail

Bericht und Antrag 1/2026: «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Erhöhung Stellenetat. Sonder- und Nachtragskredit»

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) verzeichnen schweizweit steigende Fallzahlen. Dies hat auch in der Stadt Luzern eine hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden der KESB zur Folge. Laut Personalumfrage 2023 können einzelne Fälle teilweise nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden.

Um der zunehmenden Zahl an Gefährdungsmeldungen gerecht zu werden und die Leistungsfähigkeit der Behörde langfristig sicherzustellen, beantragt der Stadtrat eine personelle Aufstockung der Kanzlei, der Behördenmitglieder sowie des Rechtsdienstes. Dafür soll ein Sonderkredit von 4,31 Mio. Franken gesprochen werden. Zusätzlich wird ein Nachtragskredit von 251’600 Franken zum Budget 2026 beantragt, damit die neuen Ressourcen rasch eingesetzt werden können.

Die Mitglieder der Sozial- und Sicherheitskommission erkennen den Handlungsbedarf bei der KESB einstimmig an. Die steigenden Fallzahlen und die zunehmende Komplexität der Abklärungen haben in allen Bereichen der KESB zu einer hohen Arbeitsbelastung geführt. Die beantragte personelle Aufstockung wurde als notwendiger und verhältnismässiger Schritt beurteilt, um die Leistungsfähigkeit der Behörde sicherzustellen und Verzögerungen bei der Fallbearbeitung zu vermeiden.

Die Kommissionsmitglieder würdigten die fachlich anspruchsvolle und gesellschaftlich wichtige Arbeit der KESB. Die zusätzlichen Stellen sind eine bedarfsgerechte Reaktion auf wachsende Anforderungen und die steigende Zahl von Gefährdungsmeldungen.

Dem Sonderkredit von 4,31 Mio. Franken sowie dem Nachtragskredit von 251’600 Franken stimmte die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen zu.

Bericht und Antrag 2/2026: «Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aufhebung. Abschreibung der Motion 128»

Die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» wurde im März 2023 eingereicht und vom Grossen Stadtrat im Mai 2024 angenommen. Daraufhin verabschiedete der Stadtrat die entsprechende Verordnung und setzte das Mindestlohnreglement per 1. Januar 2026 in Kraft. Mit der Motion 128 verlangten mehrere Fraktionen im Oktober 2025 die Aufhebung dieses Reglements. Der Grosse Stadtrat erklärte die Motion im November 2025 gegen den Antrag des Stadtrats erheblich, weshalb dem Parlament nun ein entsprechender Bericht und Antrag vorgelegt wird.

Der Stadtrat spricht sich gegen eine Aufhebung des Mindestlohnreglements aus. Er erachtet den Mindestlohn als wichtiges sozialpolitisches Instrument zur Bekämpfung von Erwerbsarmut, zur Stärkung fairer Arbeitsbedingungen sowie zur Verhinderung von Lohndumping. Zudem erwartet er positive Effekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die lokale Wirtschaft. Er beantragt dem Grossen Stadtrat deshalb, das Reglement beizubehalten. Der Bericht und Antrag wurde in der Kommission kontrovers diskutiert. Die Meinungen über das Reglement gingen deutlich auseinander.

Ein Teil der Kommissionsmitglieder erachtet das Mindestlohnreglement als wirksames sozialpolitisches Instrument zur Bekämpfung von Erwerbsarmut. Das Reglement ist aktuell rechtlich abgestützt und bislang nicht gerichtlich angefochten worden. Bis zu einer übergeordneten Regelung soll deshalb die geltende Rechtslage bestehen bleiben. Mehrere Kommissionsmitglieder betonten zudem, dass eine Aufhebung für Personen, die seit Anfang 2026 vom Mindestlohn profitieren, unmittelbare Einkommenseinbussen bedeuten würden.

Andere Kommissionsmitglieder stellten das sozialpolitische Anliegen nicht grundsätzlich infrage, bezweifelten jedoch die Eignung auf kommunaler Ebene. Sie verwiesen auf den parlamentarischen Auftrag zur Aufhebung des Reglements sowie auf rechtliche Unsicherheiten, die sich seit Januar 2026 ergeben hätten. Zudem generiere die aktuelle Gesetzgebung zusätzlichen administrativen Aufwand und bringe mögliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Luzern mit sich. Mindestlöhne sollten ihrer Ansicht nach auf kantonaler oder nationaler Ebene oder über einen GAV geregelt werden, um unterschiedliche Regelungen zwischen Gemeinden zu vermeiden.

Die Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde mit 5 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Die beiden Berichte und Anträge werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 26. März 2026 behandelt.

Name
Sozial- und Sicherheitskommission Medienmitteilung 04.03.2026 (PDF, 113 kB) Download 0 Sozial- und Sicherheitskommission Medienmitteilung 04.03.2026