Sozialhilfe
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern, die nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Sie kommt zum Tragen, wenn eigenes Erwerbseinkommen, Erspartes, Vermögen und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten usw. fehlen und das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht gedeckt ist. Die Sozialhilfe unterstützt Sie mit finanzieller Hilfe für den Lebensunterhalt, die Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Kinder.
Zu den Sozialhilfeleistungen gehören auch die Beratung und Begleitung von Arbeitsintegration, bei Fragen zur Lebensgestaltung, Wohnen, Finanzen und im Zusammenleben.
Sozialberatung
In persönlichen Gesprächen unterstützen Sozialarbeitende die Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger im Hinblick auf die finanzielle und persönliche Selbstständigkeit. Dabei können je nach Bedarf die Fachstelle Arbeit oder das Begleitete Wohnen beigezogen werden.
+ Begleitetes Wohnen
+ Fachstelle Arbeit
Anmeldung für Sozialhilfe
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern in einer finanziellen oder persönlichen Notlage können sich direkt an uns wenden. In dieser ersten Kontaktaufnahme werden Informationen zu den benötigten Unterlagen abgegeben.
Anmeldungen für Sozialhilfe können von Montag bis Freitag zwischen 13 und 17 Uhr persönlich im Sozial Info REX gemacht werden.
Sozial Info REX
Obergrundstrasse 3
6003 Luzern
Personen in stationären Einrichtungen oder Personen mit einer Beistandschaft
Personen, welche sich in einer stationären Einrichtung befinden oder eine Beistandschaft haben, benutzen für die Klärung des Anspruches das untenstehende Formular.