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Die AHV-Zweigstelle ist ein Bereich der Dienstabteilung Alter und Gesundheit. Sie wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern mit bei der Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Gleichzeitig ist die AHV-Zweigstelle die Durchführungsstelle für städtische Leistungen.

Die Mitarbeitenden helfen beim Ausfüllen und Vervollständigen der Formulare.

Auskünfte betreffend IV erteilt die IV-Stelle des Kantons Luzern,                      Langsägestrasse 13, 6010 Kriens.

Die Informationen betreffend der Vergünstigung vbl Jahresabonnement Zone 10 finden Sie hier: Vergünstigung vbl Jahresabonnement Zone 10

E-Mail: ahv@stadtluzern.ch

Kontakt

Stadt Luzern
AHV-Zweigstelle
Obergrundstrasse 1
6002 Luzern
T +41 41 208 83 33
 Kontaktformular

Öffnungszeiten

 SOMMERÖFFNUNGSZEITEN  AHV-Zweigestelle

 

Ab Montag 06. Juli 2026 sind unsere Schalter jeweils am Morgen geöffnet: 

Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Am Nachmittag bleiben unsere Schalter geschlossen.
 

Sie können uns telefonisch Montag bis Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und ab 13.30 Uhr - 17.00 Uhr, oder per E-Mail kontaktieren. Oder werfen Sie ihre vollständigen Unterlagen in die bereitstehende Brief Box.

Telefon: 041 208 83 33

E-Mail: ahv@stadtluzern.ch

 

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