Gehört zur Direktion: Sozial- und Sicherheitsdirektion
Gehört zur Dienstabteilung: Alter und Gesundheit
Die AHV-Zweigstelle ist ein Bereich der Dienstabteilung Alter und Gesundheit. Sie wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern mit bei der Erfassung der Beitragspflichtigen und informiert über die Zuständigkeiten sowie über die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen. Gleichzeitig ist die AHV-Zweigstelle die Durchführungsstelle für städtische Leistungen.
Die Mitarbeitenden helfen beim Ausfüllen und Vervollständigen der Formulare.
Auskünfte betreffend IV erteilt die IV-Stelle des Kantons Luzern, Langsägestrasse 13, 6010 Kriens.
Die Informationen betreffend der Vergünstigung vbl Jahresabonnement Zone 10 finden Sie hier: Vergünstigung vbl Jahresabonnement Zone 10
E-Mail: ahv@stadtluzern.ch
Öffnungszeiten
SOMMERÖFFNUNGSZEITEN AHV-Zweigestelle
Ab Montag 06. Juli 2026 sind unsere Schalter jeweils am Morgen geöffnet:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Am Nachmittag bleiben unsere Schalter geschlossen.
Sie können uns telefonisch Montag bis Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und ab 13.30 Uhr - 17.00 Uhr, oder per E-Mail kontaktieren. Oder werfen Sie ihre vollständigen Unterlagen in die bereitstehende Brief Box.
Telefon: 041 208 83 33
E-Mail: ahv@stadtluzern.ch
Personen
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