Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zuständig.
Das Betreibungsamt wird bei Schuldbetreibungen, Pfändungen, Retentionen und Arresten aktiv. Bei dieser Amtsstelle können auch Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit eingeholt werden, die von Liegenschaftsverwaltungen vor dem Bezug einer Wohnung verlangt werden.
Weitere Informationen:
Betreibung und Konkurs
Wichtigste gesetzliche Grundlagen:
- (BV Art. 122 Abs. 1 der Bundesverfassung 1999)
- Art. 61 der Kantonsverfassung (KV)
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) mit Nebenerlassen
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Register über die Eigentumsvorbehalte:
- Art. 715 ZGB
- Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte
- Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Bereinigung der Eiogentumsvorbehaltsregister
Einigungsverhandlungen bei:
- Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen, gemäss Art. 9 der VO über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG)
- Verwertung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken , insbsondere von Stockwerkeigentumseinheiten im Sinne von Art. 73e Abs. 2 VZG
Kontakt
Stadt LuzernBetreibungsamt
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6002 Luzern
T +41 41 208 73 25
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