Im Detail
Studien belegen, dass die Staatsbürgerschaft den Integrationsprozess fördert. So engagieren sich eingebürgerte Personen in der Schweiz signifikant häufiger politisch und verfügen über ein höheres politisches Wissen als vergleichbare ausländische Staatsangehörige. Die Staatsbürgerschaft geht damit weit über die reine politische Mitsprache hinaus. Vielmehr leistet sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen sozialen und politischen Integrationsförderung.
Finanzielle Hürde soll gesenkt werden
Mehr als ein Viertel der Stadtluzerner Bevölkerung hat derzeit keine Möglichkeit, bei politischen Fragen mitzuentscheiden, da die betroffenen Personen nicht im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes sind. Dies, obwohl viele dieser Personen in der Schweiz zur Welt gekommen sind, hier leben und arbeiten, Steuern bezahlen und sich in und für die Stadt Luzern engagieren. Für die Bearbeitung eines Einbürgerungsgesuchs entrichten Personen ab 25 Jahren in der Stadt Luzern durchschnittlich Gebühren in der Höhe von Fr. 1’900.–. Bei Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft beläuft sich dieser Betrag auf durchschnittlich Fr. 2’300.–. Auf Kantons- und Bundesebene kommen noch weitere Gebühren hinzu. Dies stellt für viele Einbürgerungswillige eine finanzielle Hürde dar, die ihnen den Zugang zur politischen Mitverantwortung erschwert. Bereits heute erhebt die Stadt Luzern bei Einbürgerungsgesuchen von Kindern und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre keine Gebühren. Mit einer Senkung der Gebühren auf einen Pauschalbetrag von Fr. 500.– soll künftig auch allen anderen Altersgruppen der Weg zur Einbürgerung erleichtert werden, damit mehr Menschen mit allen Rechten und Pflichten am politischen Leben teilnehmen und mit ihrem Engagement das politische Milizsystem stärken können.
Moderater Beitrag an die Bearbeitungskosten
Die Bearbeitung eines Einbürgerungsgesuchs ist für die Stadt Luzern mit einem hohen Aufwand verbunden. Die neu vorgesehene Einbürgerungsgebühr von Fr. 500.– stellt sicher, dass der Zugang zur Einbürgerung sozial verträglich ist und gleichzeitig einen Beitrag zur Deckung der entstehenden Kosten geleistet wird.
Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz betont, wie wichtig ein fairer Zugang zum Einbürgerungsverfahren ist: «Für die Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft müssen Einbürgerungswillige bereits eine Vielzahl von Kriterien erfüllen. Eine Einbürgerung darf nicht daran scheitern, dass die Gebühren eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen. Mit der Senkung der Gebühren machen wir die Einbürgerung zugänglicher und geben so mehr Menschen die Möglichkeit, sich zu beteiligen und einzubringen.»
Die Änderung des Einbürgerungsreglements wird voraussichtlich am 13. November 2025 im Grossen Stadtrat beraten.
Link:
Bericht und Antrag 39/2025: «Festsetzung einer pauschalen Einbürgerungsgebühr. Teilrevision Reglement über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Abschreibung Motion 322»
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Festsetzung pauschale Einbürgerungsgebühr Medienmitteilung 22.09.2025 (PDF, 110.16 kB) | Download | 0 | Festsetzung pauschale Einbürgerungsgebühr Medienmitteilung 22.09.2025 |