Im Detail
Der Strassenverkehr ist in der Stadt Luzern für knapp einen Drittel (30 Prozent) der energiebedingten CO2-Emmissionen verantwortlich. Mit der Klima- und Energiestrategie hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, die energiebedingten Treibhausgasemissionen bis 2040 auf null zu reduzieren. Im Bereich Mobilität will die Stadt Luzern dazu primär Verkehr vermeiden und vom Auto auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie den Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr verlagern. Die Klima- und Energiestrategie gibt vor, das Verkehrsaufkommen bis 2040 um 15 Prozent gegenüber 2010 zu reduzieren. Die Mobilitätsstrategie zielt unter anderem darauf ab, platzsparende und umweltschonende Verkehrsmittel zu fördern. Der verbleibende motorisierte Verkehr, der sich nicht vermeiden oder verlagern lässt, soll für Mensch und Umwelt verträglicher gemacht werden. Ziel ist es, Energieverbrauch und Emissionen zu reduzieren. Das heisst konkret: kleinere, leichtere, sauberere und leisere Fahrzeuge sowie energieeffiziente und erneuerbare Antriebstechnologien. Die Elektromobilität spielt für die verträgliche Gestaltung des Verkehrs eine zentrale Rolle.
Öffentliche Ladestationen im Quartier und am Zielort
Für die Förderung der Elektromobilität ist die Verfügbarkeit einer Ladestation entscheidend. Ein Grossteil der Ladepunkte wird privat realisiert, also entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz. Trotzdem ist ein Teil der Bevölkerung auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Die Stadt Luzern geht davon aus, dass im Jahr 2035 rund ein Viertel der Elektroautos weder zu Hause noch bei der Arbeit geladen werden können.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität» will die Stadt Luzern den Bau eines Netzes von öffentlichen Ladestationen sicherstellen. Bis 2035 sollen auf Stadtgebiet rund 30 Standorte mit Ladeinfrastruktur entstehen, mit Fokus auf die Ladebedürfnisse «Laden im Quartier». Die Stadt Luzern stellt Drittanbietenden gegen eine Konzessionsgebühr öffentlichen Grund sowie die Basisinfrastruktur inkl. Netzerschliessung zur Verfügung und investiert dazu 960'000 Franken. Diese Investitionen sollen durch die Konzessionsgebühren verursachergerecht refinanziert werden. Die Betriebskosten gehen zu Lasten der Betreibenden der Ladestationen. Für die Vergabe der Ladestation-Konzessionen muss das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes angepasst werden.
Positives Fazit aus dem Pilotprojekt «Grüne Zonen»
In einem Pilotprojekt haben ewl energie wasser luzern und die Stadt Luzern im April 2024 an der Bergstrasse und der Eichmattstrasse die ersten öffentlichen Ladestationen erstellt. Seit März 2025 sind zwei Schnellladestationen an der Winkelriedstrasse dazu gekommen. Die Erfahrungen im Pilotprojekt sind durchwegs positiv. Nach einer Anlaufzeit ist die Zahl der Nutzer*innen gestiegen. Im Schnitt kommt es an den im April 2024 realisierten Ladestationen seit Juni 2024 zu 125 Ladevorgängen pro Monat. Die Ladestation an der Winkelriedstrasse verzeichnet seit Mai 2025 rund 120 Ladevorgänge pro Monat. Das Pilotprojekt ist auf fünf Jahre ausgelegt und soll der Stadt Luzern und ewl wichtige Erkenntnisse zur Nutzung und zu den Ladegewohnheiten liefern.
Weitere Massnahmen zur Förderung von Elektromobilität
Nebst dem Aufbau eines öffentlichen Netzes an Ladestationen sieht die Stadt Luzern weitere Massnahmen vor, um die Elektromobilität voranzubringen. Diese wurden im Gesamtkonzept erneuerbare Antriebe in der Mobilität Stadt Luzern durch EBP Schweiz und in Zusammenarbeit mit Partner*innen erarbeitet: Vorgesehen sind:
- je ein Förderprogramm für Basis- und Ladeinfrastruktur (aus dem Energiefonds der Stadt Luzern finanziert),
- Vorgaben zur Basisinfrastruktur für Ladestationen bei Neubauten und Sanierungen mittels einer Änderung des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzreglement),
- per 2033 Taxibetriebsbewilligungen nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge,
- mittelfristig eine Reduktion der Parkkartenpreise für Dauerparkierung auf öffentlichem Grund für emissionsfreie Fahrzeuge,
- per 2040 Parkkarten für Dauerparkierung auf öffentlichem Grund nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge,
- Ausbau der Ladeinfrastruktur in städtischen Liegenschaften für Mitarbeitende, Besuchende und Mietende.
Zusätzlich sind Massnahmen in Bezug auf den städtischen Fahrzeugpark, die nachhaltige Beschaffungspraxis, die Ladeinfrastruktur für Dienstfahrzeuge sowie ein Beratungsangebot für E-Auto-Ladelösungen aufgeführt, die bereits beschlossen und/oder umgesetzt sind.
Der Bericht und Antrag 31/2025 «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität» wird voraussichtlich am 18. September 2025 im Parlament beraten.
Link:
Bericht und Antrag 31/2025: «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität. Kenntnisnahme Planungsbericht. Anpassung Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes. Abschreibung von Vorstössen»
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Bericht und Antrag Erneuerbare Antriebe Medienmitteilung 12.08.2025 (PDF, 116.01 kB) | Download | 0 | Bericht und Antrag Erneuerbare Antriebe Medienmitteilung 12.08.2025 |