Plakataushänge auf öffentlichen Grundstücken.
Die GPK hat an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2024 den B+A 46/2023: «Beitragsmanagement. Erlass Reglement über das Beitragsmanagement» beraten. Mit der Revision des Beteiligungsmanagements im Jahr 2018 wurde entschieden, das Beitragsmanagement in einem separaten Steuerungskreis festzulegen. Viele öffentliche Aufgaben werden in der Stadt Luzern durch Dritte erfüllt. Mit dem Reglement über das Beitragsmanagement der Stadt Luzern sollen nun Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Prozesse zur Vergabe, sowie die Überwachung von ausbezahlten Beiträgen vereinheitlicht werden. Die GPK erachtet die Vereinheitlichung der Steuerungsinstrumente als wichtige Voraussetzung, damit der sorgsame Umgang mit öffentlichen Mitteln und das entsprechende Controlling gewährt werden kann.
Anpassung der Schuldenbremse
An derselben Sitzung hat die GPK die sistierte Beratung vom 2. Teil des B+A 18/2023: «Teilrevision der Gemeindeordnung und Anpassung der Schuldenbremse» wieder aufgenommen. Die GPK ist der Ansicht, dass der Bedarf an Investitionen für die Stadt Luzern auch in Zukunft hoch bleibt. Deshalb muss gewährleistet werden, dass in Zukunft die Mittel aus den positiven Rechnungsabschlüssen für die Weiterentwicklung der Leistungen für die Luzerner Bevölkerung eingesetzt werden können. Die Mehrheit der GPK befürwortet folglich eine Lockerung der Schuldenbremse – und damit die Einführung eines neuen Zielbandes für das Nettovermögen. Die GPK hat aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt Luzern grossmehrheitlich beschlossen, die Obergrenze des Zielbands auf 400 Mio. Franken zu erhöhen. Die Bandbreite beträgt so neu 300 Mio. Franken. Damit wird stets gewährleistet, dass das Nettovermögen der Stadt Luzern bei guten Konjunkturaussichten nicht grenzenlos zunehmen kann, jedoch der Handlungsspielraum für die Stadt Luzern bei der Investitionsplanung erhöht wird und eine langfristigere Finanzplanung ohne abrupte Massnahmen möglich ist. Bei einer Unterschreitung der Untergrenze des Zielbands beantragt der Stadtrat dem Parlament eine Steuererhöhung, umgekehrt bei einer Überschreitung der Obergrenze eine Steuersenkung. Uneinig war sich die Kommission darin, auf wie viele Jahre der Berechnungszeitraum des mittelfristigen Ausgleichs festgesetzt werden soll. Die Mehrheit der GPK folgt dem Antrag des Stadtrats. Eine knappe Minderheit wollte den massgebenden Berechnungszeitraum von 5 auf 8 Jahre ausweiten, um damit die langfristigen Entwicklungen des öffentlichen Haushalts besser abzubilden. Die GPK hat den Änderungen des Finanzhaushaltsreglements mit einem überwiesenen Antrag in der Schlussabstimmung grossmehrheitlich zugestimmt.
Konzessionen für die Bewirtschaftung der Plakatstellen auf Grundstücken der Stadt Luzern
Der Zeitpunkt der Ausschreibung der Konzessionen für die Bewirtschaftung der Plakatstellen auf Grundstücken der Stadt Luzern (B+A 41/2023) wurde dazu genutzt, Veränderungen am Bestand der Plakatstellen vorzunehmen. Die GPK ist grundsätzlich mit der Stossrichtung und Auslegeordnung des Stadtrats einverstanden. Allerdings wurde eine Protokollbemerkung überwiesen, wonach auf den Ausbau von digitalen Informationsstelen in den Quartieren zu verzichten sei. Die GPK hat beschlossen, den Stadtrat für die Unterzeichnung der Konzessionsverträge mit der Plakatfirma Goldbach Neo OOH AG zu ermächtigen und hat dem Sonderkredit von 2,054 Mio. Franken zugestimmt.
Der B+A 46/2023 (Beitragsmanagement) und der B+A 41/2023 (Plakatstellen) werden voraussichtlich an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 29. Februar 2024 behandelt. Die Anpassung der Schuldenbremse (B+A 18/2023) wird das Parlament voraussichtlich am 21. März 2024 beraten.
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Geschäftsprüfungskommission Medienmitteilung 13.02.2024 (PDF, 216.06 kB) | Download | 0 | Geschäftsprüfungskommission Medienmitteilung 13.02.2024 |