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12. August 2022
Zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2022 findet in der Stadt Luzern die zweite öffentliche Ausschreibung der Taxibetriebsbewilligungen statt. Personen und Firmen können sich bewerben, um ab 1. Januar 2024 für fünf Jahre ihre Taxidienstleistungen ab den öffentlichen Standplätzen in der Stadt anbieten zu können.

Das Reglement über das Taxiwesen trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Es schreibt vor, dass die Taxibetriebsbewilligungen alle fünf Jahre öffentlich ausgeschrieben werden. Die erste Ausschreibung erfolgte im Jahr 2016 für die Periode 2018 bis 2022. Wegen der Coronapandemie wurde die Bewilligungsperiode um ein Jahr verlängert – die Taxibetriebsbewilligungen sind deshalb noch bis 31. Dezember 2023 gültig.

Jetzt erfolgt die zweite Ausschreibung. Taxiunternehmerinnen und -unternehmer können sich bewerben, um ab 1. Januar 2024 Taxidienstleistungen ab den öffentlichen Standplätzen der Stadt Luzern anbieten zu können. Diese Bewilligung gilt wiederum für fünf Jahre, von 2023 bis 2028.

Die Ausschreibung wird im Kantonsblatt vom 13. August 2022 publiziert. Ab dem 16. August 2022 können die Teilnahmedossiers bei der Stadt bezogen werden. Diese beinhalten einen Leitfaden und die Gesuchformulare für juristische und natürliche Personen.

Taxidienstleistende können sich bis zum 31. Oktober 2022 für total 100 Taxibetriebsbewilligungen bewerben. Vorausgesetzt wird, dass sie die Vorgaben gemäss Taxireglement erfüllen. Diese sind unter anderem erfüllt, wenn ein gültiger städtischer Taxichauffeurausweis vorhanden ist. Dafür benötigt es das Bestehen der theoretischen und praktischen Stadtkundeprüfung. Zusätzlich müssen genügend Deutsch- und Englischkenntnisse ausgewiesen werden.

Die an der Ausschreibung Teilnehmenden haben eine Reihe von Vergabekriterien zu erfüllen, welche bewertet werden. Der Qualität wird dabei eine besondere Bedeutung zugemessen. So sollen insbesondere Bedürfnisse in Bezug auf Erreichbarkeit, Dienstleistungsqualität, Kundenfreundlichkeit und Komfort in hohem Mass abgedeckt werden.

Auch der ökologische Aspekt ist wiederum sehr wichtig. So erhalten Gesuchstellende, welche Taxidienstleistungen mit Fahrzeugen der Energieeffizienzklasse A anbieten, am meisten Punkte. Ab der Klasse C gibt es keine Punkte mehr.

Von November 2022 bis Januar 2023 werden die Bewerbungen, welche die Voraussetzungen nach Taxireglement erfüllen, nach einem Punktesystem bewertet. Im März 2023 wird den Bewerbenden mitgeteilt, wer eine bis maximal acht Taxibetriebsbewilligungen erhält. Natürliche Personen erhalten eine Bewilligung für die hauptberufliche Ausübung von Taxidienstleistungen, juristische Personen maximal acht.

Alle Infos finden sich auf www.taxi.stadtluzern.ch.

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Ausschreibung Taxibetriebsbewilligungen Medienmitteilung 12.08.2022 Download 0 Ausschreibung Taxibetriebsbewilligungen Medienmitteilung 12.08.2022
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