Die Stadt Luzern hat bis anhin die Bekanntmachung von Namen und Wohnort der neu eingebürgerten Personen mittels Medienmitteilung vorgenommen. Alle Angaben zu diesen Personen sind danach folglich auch im Internet zu finden. In letzter Zeit haben sich vermehrt betroffene Personen an die Stadt gewandt mit dem Anliegen, diese Praxis aus Datenschutzgründen anzupassen. Diesem Anliegen kommt die Stadt nun nach.
Gemäss § 16 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) sind die Gemeinden verpflichtet, Name und Wohnort der eingebürgerten Personen zu veröffentlichen. Wie das genau geschehen soll, ist nicht exakt vorgeschrieben.
Die Stadt Luzern macht es künftig so: Die Mitteilung mit den Angaben zu den eingebürgerten Personen werden ausschliesslich auf der Homepage der Stadt Luzern, www.buergerrechtswesen.stadtluzern.ch, veröffentlicht und nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen wieder entfernt.
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Einbürgerungen Bekanntmachung Praxisänderung Medienmitteilung 24.09.2021 (PDF, 375.92 kB) | Download | 0 | Einbürgerungen Bekanntmachung Praxisänderung Medienmitteilung 24.09.2021 |