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18. Februar 2021
Kriens, Horw und Luzern haben unter der Koordination des Entwicklungsträgers LuzernPlus ein neues Regelwerk für das Entwicklungsgebiet Luzern Süd erarbeitet. Wichtige Ziele sind die Verlagerung des Verkehrs auf flächeneffiziente und umweltfreundliche Verkehrsmittel sowie die Realisierung von öffentlichen Freiräumen, Freizeitanlagen und Grünzonen. Damit das neue Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die drei Gemeinden die bisherige Planungsgrundlage, den Richtplan «Entwicklungsschwerpunkt Eichhof – Schlund – Bahnhof Horw», aufheben. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 25. März 2021 darüber entscheiden.

Das Entwicklungsgebiet Luzern Süd erstreckt sich vom Eichhof in Luzern über das Nidfeld, den Mattenhof, den Schlund und Horw Mitte bis zum See in Horw. Es befindet sich auf den Gemeindegebieten von Kriens, Horw und Luzern. Auf einer Fläche, die grösser ist als die Luzerner Innenstadt, werden in den nächsten zwanzig Jahren 10‘000 bis 15‘000 Wohn- und Arbeitsplätze geschaffen. Der Entwicklungsträger LuzernPlus koordiniert die Planung der drei Gemeinden. In den vergangenen Jahren hat der Grosse Stadtrat von Luzern verschiedene Planungsgrundlagen zur Kenntnis genommen. In einem nächsten Schritt werden die wichtigsten Elemente der bisherigen Planung in einem behördenverbindlichen Dokument – dem sogenannten Regelwerk Luzern Süd – festgehalten. Es besteht aus einem regionalen Teilrichtplan und aus einem regionalen Konzept. 

Der Stadtrat von Luzern hat sich bei der Überführung der bisherigen Planungsinstrumente in das Regelwerk Luzern Süd vor allem dafür eingesetzt, dass die Abstimmung von Siedlung und Verkehr mehr Gewicht erhält. Wie in der städtischen Mobilitätsstrategie festgehalten, soll auch im Gebiet Luzern Süd zusätzlicher Verkehr vermieden, insbesondere auf den Ausbau von Strassen für den Autoverkehr verzichtet und stattdessen konsequent auf die Verlagerung auf flächeneffiziente und umweltfreundliche Verkehrsmittel gesetzt werden. 

Der Stadtrat forderte in den letzten Planungsberichten zum Regelwerk auch, dass sozialräumliche Themen vermehrt berücksichtigt werden. Das sozialräumliche Konzept, das die Stadt Kriens erarbeitet hat, hat sich diesen Themen angenommen und ist integraler Bestandteil des neuen Regelwerks, was der Stadtrat sehr begrüsst. Der Stadtrat von Luzern hat zudem als Grundeigentümer der Areale Grabenhof und Hinterschlund Hand geboten für eine Vereinbarung mit der Stadt Kriens. Die beiden Areale, die auf dem Stadtgebiet von Kriens liegen, sollen gemeinsam entwickelt werden, um öffentliche Freiräume, Freizeitanlagen und Grünzonen in die Planungen der Areale zu integrieren.

Damit das neue Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die drei Gemeinden die bisherige Planungsgrundlage, den Richtplan «Entwicklungsschwerpunkt Eichhof – Schlund – Bahnhof Horw», aufheben. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 25. März 2021 darüber entscheiden. Das neue Regelwerk Luzern Süd wird voraussichtlich am 23. April 2021 von der Delegiertenversammlung von LuzernPlus verabschiedet. Abschliessend genehmigen wird es der Regierungsrat des Kantons Luzern.

Link:
Bericht und Antrag 1/2020 ‹‹Richtplan. Entwicklungsschwerpunkt Eichhof - Schlund - Bahnhof Horw (ESP RP LuzernSüd). Aufhebung››

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Luzern Süd Medienmitteilung 18.02.2021 Download 0 Luzern Süd Medienmitteilung 18.02.2021
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